wer zahlt Sozialversicherungsbeiträge wenn Firma Insolvent gegangen ist?
Hallo,
vor einigen Tagen habe Ich die Kündigung erhalten, da die Firma in der Ich arbeite Insolvent gegangen ist. Jetzt erhalte Ich für diesen und nächsten Monat ja kein Gehalt mehr und wann der Insolvenzverwalter kommt, weiß man noch nicht. Ich habe also auch noch keine Nachweise für die Agentur für Arbeit.
Jetzt frage Ich mich wie das mit meinen Sozialversicherungsbeiträgen ist. Wenn mein Chef die ja nicht zahlt bekomme Ich dann demnächst ne Rechnung geschickt ?
Das Arbeitsamt hat gemeinsam mit mir einen Antrag fertig gemacht und meinte vielleicht erhalte Ich das Insolvenzgeld dann früher.
Trotzdem mache Ich mir natürlich viele Gedanken. Gibt nichts schlimmeres als plötzlich ohne Gehalt dazustehen.
2 Antworten
Mach Dir keine Sorgen - generell ist NUR der Arbeitgeber der Schuldner der SV-Beiträge (auch des ArbN-Anteils) - bei der Lohnsteuer dagegen sind, theoretisch, beide Schuldner.
Für die Leistungen aus den SV ist aber nicht eine Geldzahlung entscheidend, sondern nur, ob Du in einem entsprechenden Zeitraum in einem (sv-pflichigen) Beschäftigungsverhältnis stehst - alleine das löst den Anspruch auf Leistung aus.
Selbst wenn, rein theoretisch, ein ArbG niemals SV-Beiträge in Geld abführen würde, hättest Du Anspruch auf alle Leistungen, als wenn das Geld geflossen wäre.
Du kannst auf Grund der ausbleibenden Lohnzahlungen ohne Represalien fürchten zu müssen kündigen. ggf. sogar fristlos!
Was deine Sozialversicherungsbetiräge, Krankenkasse, Rente etc. betrifft, Das ist tatsächlich der Job des Arbeitgebers, sich darum zu kümmern! Das bedeutet, wenn du offiziell beschäftigt bist, aber das Geld nicht kommt, können wieder die Krankenkasse noch die Rentenkasse Geld von dir fordern. Private Altersvorsorgen oder Zusatzkrankenversicherungen sind davon ausgenommen.
Du solltest dich auf jeden Fall umgehend arbeitssuchend melden. Außerdem solltest du dich beraten lassen, ob und unter welchen Umständen du kündigen kannst, damit du dann auch Anspruch auf Arbeitslosengeld erhältst.
Schwierig wird es mit Überbrückungsgeldern. hier würde ich mich auch mal beim Arbeitsamt beraten lassen die wissen, wie das mit Insolvenzgeld etc. ausschaut. Du müsstest halt eben nur beweisen, dass dein Lohn nicht gezahlt wurde.
ein bekannter von mir hat das 2008 erlebt. Bei ihm war aber die Schwierigkeit, dass der Steuerberater die nötigen Unterlagen als Druckmittel gegen den Arbeitgeber nicht raus geben wollte, da musste erst geklagt werden bzw. hat mein Bekannter schließlich Anzeige wegen Unterschlagung bei der Polizei gestellt.
Das hat zwar rein rechtlich nicht funkltioniert, da es ja letzten Endes nicht seine Unterlagen war, die der Steuerberater einbehiélt, sondern die des Arbeitgebers, aber der Druck hat wirkung gezeigt.