Wer zahlt krankenversicherung? Klage?
Ich war bisher nirgendwo gemeldet beim Arbeitsamt etc, wurde am 18.09.24 gekündigt fristlos, es wird wahrscheinlich Januar ein Vergleich stattfinden das ich zum 30.11.2024 weiter eingestellt bin und ne 1000 Euro Abfindung erhalte, kann der Arbeitgeber mich rückwirkend noch so Ner langen Zeit krankenversichern oder wie läuft das ab?
1 Antwort
Wenn die Klage zu dem Urteil führt, dass die Kündigung nicht rechtskräftig war, dann geht damit einher, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin bestanden hat. Du hättest somit Anspruch auf Gehalt für die Zeit und davon würde der Arbeitgeber natürlich auch Sozialversicherungsbeiträge abführen.
Läuft die Klage aber auf einen Vergleich gegen Zahlung einer Abfindung hinaus, dann war das Beschäftigungsverhältnis zum 18.09. beendet. Ab da greift die sogenannte Nachversicherung für 4 Wochen. Und danach wiederum wärst du freiwillig pflichtversichert in der Krankenversicherung, da du dich nicht arbeitssuchend gemeldet hast und somit die Arbeitsagentur auch nicht deine Krankenversicherung übernommen hat. Das wären dann pro Monat so um die 200 Euro Minimum.
Somit wirklich ein großer Fehler, dass du dich nicht gemeldet hast! Und ich würde dir dazu raten, dies umgehend nachzuholen, nicht erst, wenn du weißt, wie die Klage genau ausgeht.
Okay weil im Vergleich steht das ich bis zum 31.11 dort weiter beachäftigt bin und zusätzlich eine Abfindung von 1000 Euro bekomme kann der Arbeitgeber mich wenn es erst nächstes Jahr entschieden wird mich rückwirkend versichern das ich über ihn versichert bin, weil ich denke das ja auch ne lange Zeit vergangen ist und kenne die Fristen nicht