Wie umgehen ich eine sperre?ALG 1?

Gnurfy  07.10.2024, 20:03

Zunächst wäre erst mal interressant, aus welchem Grunde Dich Dein Arbeitgeber fristlos kündigte.

Neu44774 
Beitragsersteller
 07.10.2024, 20:13

Da hat er kein Grund angegeben hat es einfach bei 10 weiteren gemacht daher ja auch die kündigungsschutzklage

5 Antworten

Fristlose Kündigung erfolgt aufgrund Versäumnissen des Arbeitnehmers. Also bekommst du eine Sperre, es sei denn die Kündigung war ungerechtfertigt. Das ist nicht zu umgehen, da der Arbeitgeber direkt mit der Arbeitsagentur kommuniziert und du dich da nicht dazwischen schalten kannst. Da wird auch genau der Grund deines Versäumnisses angegeben.

Wenn man als Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung erhalten hat, bekommt man in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von 12 Wochen, da der Arbeitgeber als Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vertragswidriges Verhalten angeben wird.

Die Allgemeinheit soll soziale Härtefälle abfedern, nicht Menschen beim Betrügen und Bereichern helfen. So war es eingerichtet, und weil die Kassen klamm sind, ist das Geld auch knapp ausgelegt. Su solltest dich ehrlich verhalten und dann auch offen nachfragen, damit dir unangenehme Überraschungen erspart bleiben.

Ich weiß nicht, ob und wie so etwas angerechnet wird. Aber ich stehe zum oben Geschriebenen.

Ob das alles mit der Kostenlawine verbunden sein muss, die du mit verursachst, darüber kannst du nachdenken, wenn es dir wieder besser geht.

Alles Gute.

Da hat er kein Grund angegeben hat es einfach bei 10 weiteren gemacht daher ja auch die kündigungsschutzklage

Damit kannst Du dann bei nachweisbarer Mittellosigkeit vorerst mal überbrückendes ALG II unter Vorlage Deiner Klageeingangsbestätigung beim Jobcenter beantragen, bis die rechtliche Angelegenheit geklärt ist, und/oder Du eine neue Anschlußbeschäftigung gefunden hast.

Die vermutliche Sperre beim ALG I wird vermutlich primär bis zur gerichtlichen Klärung ansonsten erst mal ausgesprochen, und beim überbrückenden ALG II zur Existenzsicherung müßtest Du dann für bis zu 3 Monate bis zu 30% Leistungskürzung in der Leistung zum Lebenunterhalt ebenfalls (vorerst) mal hin nehmen.

Wegen einer Abfindung wird keine Sperrzeit verhängt. Allenfalls ruht das Arbeitslosengeld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Eine sperre bekommst du wenn du selbstverschuldet in die Arbeitslosigkeit geraten bist.

Kannst die Sperre mit einem Darlehen vom Amt überbrücken.