Wird Abfindung angerechnet?

2 Antworten

Eine Abfindung wird im ALG - 1 Bezug nicht angerechnet, auch eine Lohnnachzahlung vom vorherigen Arbeitgeber nicht, wenn die gesetzliche oder vertraglich korrekte Kündigungsfrist eingehalten wurde.

Das wäre nur bei einer zusätzlichen Sozialleistung wie Bürgergeld vom Jobcenter der Fall.

kannst du das bitte erklären

Der Arbeitgeber zahlt jetzt alle Rechnungen von früher

und wieso denkst du das du eine Abfindung bekommst


2025rudolpf 
Beitragsersteller
 08.12.2024, 20:30

das Gericht hat entschieden dass ich zum Ende 31.11. eine Abfindung bekomme und mein Lohn weiter gezahlt. Die Auszahlung geht aber bestimmt in Dezember raus, daher meine Frage gilt der Geldeigangstag,weil alles war ja vorher

Schubert610  08.12.2024, 20:31
@2025rudolpf

was war vorher?
schreib bitte mal alles komplett in ganzen Sätzen was du meinst

2025rudolpf 
Beitragsersteller
 08.12.2024, 20:35
@Schubert610

Ich würde fristlos am 18.09 gekündigt, danach hatte ich eine Klage wo ich Recht bekommen habe das mein Arbeitsverhälnis noch bis zum 30.11 weiter läuft ( bezahlt ) und extra eine Abfindung von 1000 Euro. Am 01.12 hab ich ein Antrag auf ALG 1 gestellt. Mein bedenken ist weil das Geld ja in Dezember komplett inklusive Abfindung ausbezahlt wird, das sie sagen in diesen Monat waren Sie ja wo der Geldeingang war Im ALG 1 bezug

Schubert610  08.12.2024, 20:37
@2025rudolpf

Nein, wenn du ab 01.12 ALG1 bekommst und von der Firma noch eine Nachzahlung, das darf und wird nicht vom Arbeitsamt angerechnet, denn ALG1 ist eine Versicherungsleistung und das steht dir zu, solltest du Bürgergeld bekommen dann sieht die Sache schon anders aus.

2025rudolpf 
Beitragsersteller
 08.12.2024, 20:41
@Schubert610

Genau ich hatte das mal bei jemanden der bürgergeld bezogen hatte der hatte das Problem. Aber wie sieht es aus mit der 1000 Euro Abfindung darf ich die komplett behalten oder wird die angerechnet?

Schubert610  08.12.2024, 20:49
@2025rudolpf

auch die Abfindung darfst du komplett behalten, ich bin vor 3 Jahren Arbeitslos geworden und habe dann ALG1 beantragt und habe das sofort bekommen weil es ja eine Versicherungsleistung ist, ich mußte zwar die Abfindung beim Antrag angeben (40.000 €) aber sie durfte nicht angerechnet werden.