Wer zahlt den rückversand wenn ein Empfänger die Annahme verweigert?
Bekommt der Absender / Empfänger eine Rechnung von DHL z. B. oder wie läuft das in dem fall
5 Antworten
Es gibt bisher m.E. keine höchstrichterliche Entscheidung, ob ggfl. anfallende Kosten dem Shop oder dem Kunden angelastet werden können.
Bei Geschäftskundenabsendern wird das über die Abrechnung mit abgerechnet. Privatkunden zahlen in der Regel nichts.
Bei DHL sind Rücksendungen bei kleinen Paketen besonders teuer, da es da eine Pauschale gibt. Die ist bei mir z.B. aktuell bei über 7€.
Wenn du die Annahme verweigerst, kommst du in Annahmeverzug nach § 293 BGBhttps://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__293.html
Nach § 304 kann der Händler/Verkäufer alle dadurch entstehenden Kosten von dir als Schadensersatz verlangen.https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__304.html
Diese Kosten sind oft:
Rücksendekosten, Hinsendekosten, Lagerung, Wertverlust der Ware (bei z.B. verderblicher Ware)
Also übernehmen musst du.
Übrigens: Mit der Annahmeverweigerung an der Haustür/Paketshop beginnt die 14 Tägige Widerrufsfrist!
Auch bei einem Widerruf muss der Schadensersatz geleistet werden.
Also sind Privatkunden da fein raus
Und der Unternehmer zahlt die Rückführung des Paketes extra
Hatte ein ähnlichen Fall. Da wurde von einem Unternehmen Versand und Rückversand in Rechnung gestellt. Wegen einer Verweigerung
Natürlich, DHL macht nichts für umsonst.
Wenn du online etwas bestellst, kannst du die Bestellung widerrufen.
Machst du das nicht und verweigerst nur, gilt dies immer noch nicht als Widerruf. Der Händler könnte dich belangen, da du bei einer Verweigerung deinen Pflichten nicht nachkommst.
Wenn Sie die Annahme verweigert haben, weil Sie einen Mangel an der Verpackung oder an Ihrem Produkt festgestellt haben. In diesem Fall gehen die Rücksendekosten zu Lasten des Händlers.