Wer zahlt den rückversand wenn ein Empfänger die Annahme verweigert?

3 Antworten

Es gibt bisher m.E. keine höchstrichterliche Entscheidung, ob ggfl. anfallende Kosten dem Shop oder dem Kunden angelastet werden können.


Jjjjj24472929  26.08.2024, 22:49

Schadensersatzforderung durch Annahmeverzug.

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Bei Geschäftskundenabsendern wird das über die Abrechnung mit abgerechnet. Privatkunden zahlen in der Regel nichts.

Bei DHL sind Rücksendungen bei kleinen Paketen besonders teuer, da es da eine Pauschale gibt. Die ist bei mir z.B. aktuell bei über 7€.

Wenn du die Annahme verweigerst, kommst du in Annahmeverzug nach § 293 BGB

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__293.html

Nach § 304 kann der Händler/Verkäufer alle dadurch entstehenden Kosten von dir als Schadensersatz verlangen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__304.html

Diese Kosten sind oft:

Rücksendekosten, Hinsendekosten, Lagerung, Wertverlust der Ware (bei z.B. verderblicher Ware)

Also übernehmen musst du.

Übrigens: Mit der Annahmeverweigerung an der Haustür/Paketshop beginnt die 14 Tägige Widerrufsfrist!

Auch bei einem Widerruf muss der Schadensersatz geleistet werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Onlinehändler, Experte Paketlogistik, GLS&DHL Partner

Gollk  27.08.2024, 12:22

Also sind Privatkunden da fein raus

Und der Unternehmer zahlt die Rückführung des Paketes extra

Hatte ein ähnlichen Fall. Da wurde von einem Unternehmen Versand und Rückversand in Rechnung gestellt. Wegen einer Verweigerung

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Natürlich, DHL macht nichts für umsonst.
Wenn du online etwas bestellst, kannst du die Bestellung widerrufen.
Machst du das nicht und verweigerst nur, gilt dies immer noch nicht als Widerruf. Der Händler könnte dich belangen, da du bei einer Verweigerung deinen Pflichten nicht nachkommst.


DerJames813 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 18:25

Geht nicht um den Kaufvertrag nur um eine Sendung

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