Nachbar beschwert sich das ich eben geduscht habe - gehts noch?
Ich musste heute früh rauf und habe eben geduscht,als ich unten wieder den Nachbar stöhnen hörte. Komme mit dem garnet klar. Ich muss halt zur Arbeit,gehts noch? Was meint ihr dazu?
11 Antworten
Stöhnen aus einer Nachbarwohnung darfst du zwar als Missbilligungskundgebung über dein nächtliches Duschen empfinden. Denkbar und wahrscheinlicher sind allerdings andere Ursachen oder Gründe. Eine Beschwerde jedoch bedarf deshalb einer eindeutigen mündlichen Äußerung.
Wohin du gingst, als du "rauf" musstest, in welchem Stockwerk im Haus du dich befandest, als du unter der Dusche warst, und in welchem sich derweil der Nachbar aufhielt, den du "unten" stöhnen hörtest, bleibt im Nebel deiner Darstellung.
Aber das spielt auch keine Rolle. Wenn es deinen Nachbarn stört, dass du nachts duschst, brauchst du auf seine Beschwerde keine Rücksicht zu nehmen. Du kannst duschen, wann du willst und solange du willst. Die Arbeitszeiten von Berufstätigen sind unterschiedlich, und niemand kann verlangen, dass z.B. ein körperlich schwer arbeitender und demzufolge evtl. stark schwitzender Mensch ungeduscht ins Bett geht. Niemand kann dir die Körperpflege untersagen, bloß weil er vielleicht ein sehr gutes Gehör hat oder das Haus möglicherweise sehr hellhörig ist. In letzterem Fall kann man sich aber im Sinne einer verträglichen Nachbarschaft darauf einigen, nächtliches Duschen in der Regel auf eine zumutbare Dauer von ca. 15 Minuten zu beschränken.
Eine Nachtruhe zwischen 22h und 6h oder 7h gilt es allerdings einzuhalten, was störende und vermeidbare Geräusche angeht, z.B. Klavier spielen, überhaupt Musik, Radio/TV/Computer, extrem laute Haushaltsgeräte, handwerkliches Arbeiten. Doch alles, was sich da im Rahmen der Zimmerlautstärke hält, ist natürlich erlaubt.
Grenzwert der Zimmerlautstärke ist in reinen Wohngebieten (§ 3 BauNVO) ein Schalldruckpegel von 50 dB (A) tagsüber und 35 dB (A) während der Nachtruhe, gemessen im „Empfangsraum“.
Duschen darf man immer, da kann der Nachbar gar nichts machen:
wenn du ihn hast stöhnen hören, hat er sich vielleicht gerade einen runtergeholt (auf dein Duschen)
ansonsten frage ich mich, ob Bäder über Schlafzimmern oder Wohnzimmern sind, dass er dich da hören kann, davon abgesehen, dass Duschen keine Stunde dauert, sondern nur ein paar Minuten
sag ihm, dass laut Mietrecht auch vor 6 Uhr bzw. auch nach 22 Uhr geduscht werden darf
Das nenne ich dann mal Wasserverschwendung vom Feinsten..........
Es ist Wasserverschwendung. Duschen tut man maximal 10 min. Ein Wannenbad sollte nicht länger als 20 min sein.
Duschen darf man immer zu jeder Zeit. Einem Nachtarbeiter ist es nicht zuzumuten ungeduscht ins Bett zu gehen, daher darf man sogar um 2 Uhr nachts duschen.
https://www.mietrecht.com/ruhezeiten/
Auszug aus der Quelle :
Sind Ruhezeiten bundesweit einheitlich geregelt?Es existieren keine bundesweiten Ruhezeiten, stattdessen werden diese von den Bundesländern, Gemeinden und den Vermietern (z. B. in der Hausordnung) vorgegeben.
Was ist durch die Ruhezeiten geregelt?Während der Ruhezeiten sind Geräusche über Zimmerlautstärke in der Wohnung untersagt.
Welche Möglichkeiten haben Vermieter bei anhaltenden Ruhestörungen?
Vermieter können bei Ruhestörung ihre Mieter abmahnen oder sogar den Mietvertrag kündigen.
Auf diese Weise können andere Ruhezeiten in Ihrem Mietshaus gelten, als die Länder- bzw. Städteverordnung vorsieht. So ist es möglich, dass in Ihrer Gemeinde eine Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr gilt, der Vermieter die Ruhezeiten aber bis 7 Uhr festlegt. In der Regel haben Sie sich in diesem Fall an die längere Nachtruhe zu halten. Gleiches gilt, wenn laut Hausordnung eine Mittagsruhezeit eingehalten werden muss, obwohl es diesbezüglich keine länder- oder städteweite Verordnung gibt.
Man geht von Ruhezeiten aus die nicht einheitlich geregelt sind. Diese stehen in der Hausordnung und auch im Mietvertrag mit drin . An diese musst du dich halten auch wenn du zur Arbeit gehen musst.
FALSCH!
Egal, aus welchem Grund, Mieter dürfen auch in der Nacht die Nasszelle benutzen. Was selbst dann gilt, wenn die Hausordnung oder der Mietvertrag etwas anderes sagen. Auch ein Bad in der Wanne geht jederzeit in Ordnung.
Allerdings sollte die Körperhygiene nicht unnötig in die Länge gezogen werden. So hält beispielsweise das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Dusch- oder Badedauer von 30 Minuten pro Haushaltsmitglied für ausreichend. Nicht nur aus Rücksicht gegenüber den Nachbarn tun Mieter gut daran, dass die Erfrischung innerhalb dieses Zeitrahmens stattfindet. Andernfalls könnte, zumindest bei regelmäßiger Verfehlung, der Vermieter wegen anhaltender Ruhestörung aktiv werden. Beispielsweise mit einer Abmahnung. Zeigt der Mieter sich auch hiernach weiterhin uneinsichtig und wiederholt sich der Vorgang, ist irgendwann auch eine fristlose Kündigung möglich.
Duschen verstößt niemals gegen die Ruhezeiten.
Da verwechstelst Du etwas ganz gewaltig !!!
Lol, ich gehe manchmal auch eine Stunde duschen 😂😂😂ausser es muss schnell gehen 👀mein bester freund genau so