Wer wird bei Flugpatenschaft im Tierausweis eingetragen?
Hallo zusammen ;-)
Ich würde mich gerne als Flugpatin anbieten, da eine Freundin privat Hunde aufnimmt und vermittelt, auch in die CH und nach DE. Ich wohne also in der CH und würde bei einem meiner Flüge einen Hund in die CH begleiten. Es handelt sich um ein Drittland - Tunesien. Über die Vorschriften, Tollwuttiter und Einfuhrgesuch sind wir uns im Klaren, nur eine Frage bleibt: Wird der neue zukünftige Besitzer in den Impfausweis eingetragen oder ich als Flugpatin? Ist die Ausfuhr für andere Personen durch mich etwa verboten? Da es nicht mein eigener Hund ist, möchte ich natürlich auch keine Probleme am Zoll erhalten. Ich ging davon aus, dass der Besitzer eingetragen wird, habe nun jedoch noch was anderes gehört.
Danke für Hilfe
6 Antworten
Hallo
Wir haben in Tunesien eine Katze in Quarantäne bis ca. Mitte Februar. Dann ist sie bereit für die Einreise in die Schweiz. Würdest du dich immer noch als Flugpatin zur Verfügung stellen?
Ps: Gemäss vet. Amt Bern ist die Einreise in die CH nur erlaubt, wenn die Person die Katze bereits live kennt und persönlich abholt oder persönlich kennt und jemandem die Vollmacht erteilt! Einer Kollegin wurde das Gesuch darum nicht bewilligt...
Also,ich habe Nachgefragt,bei dennen die es wissen,da sie selber Flugpaten sind.Im Impfbüchlein steht der Name des neuen Besitzers.Du brauchst eine Vollmacht vom neuen Besitzer,das Du das Tier mitnehmen darfst.Oder von der Orga.Aber es ist ja Privat.Oder Deine Freundin kann Dir auch eine Vollmacht ausstellen.Aber ohne die kannst Du kein Tier mitnehmen.Ich finde es super,das Du Dich zur Verfügung stellst.Es werden soviele Flugpaten gesucht,wahnsinn.Sonst schau mal im Fb unter Flugpaten Schweiz,dort werden laufend gesucht.Da kannst Du Dich sicher auch noch besser informieren.Nun wünsche ich alles Gute,und lass Dich nicht runterziehen von dennen die haben ihre Meinung wir unsere.Ich bin in Rümänien tätig.Das Tierelend das man jeden Tag sieht ist kaum auzuhalten.Da mus man einfach helfen,finde ich.
Ich habe selbst schon als Flugpate Hunde aus dem Ausland mitgebracht und da wurde immer mein Name mit in den Pass eingetragen und dieser wurde auch vom zuständigen Amtsvet. am Flughafen geprüft.
Ja und es sollte wirklich jeder helfen, der die Möglichkeit hat, aber leider tun dies die Wenigsten :-(
Dankefür die Antwort ;-) Die neue Besitzerin hat leider vom Vet-Amt die Infoerhalten, dass niemand anders für sie Privat einen Hund einführen darf. Ich lassemir trotzdem eine Vollmacht geben und mache evt. alles auf meinen Namen. Die Tieresind es Wert, hier ein anständiges Zuhause zu erhalten. Oder wenn dieBesitzerin 1x vorher zu ihrem Hund fliegen kann (Besuch), kann sie das dem Amtmit dem Flugticket bestätigen, dann ist es legal mit Vollmacht!
LG
An deiner Stelle würde ich mich keinesfalls darauf einlassen in irgendwelchen den Hund begleitenden Papieren als Besitzer oder Eigentümer eingetragen zu werden...
Verantwortlich für den Hund ist die vermittelnde Tierschutz-Organisation - und diese Orga soll dann bitteschön auch für alle Eventualitäten die Verantwortung für den Hund übernehmen!
Ich bin sowieso nicht der Freund von solchen Kontinent-übergreifenden Tier-Adoptionen...
Es reicht doch wirklich was hier in Deutschland so abgeht... Wer muss bitte unbedingt einen Hund aus Tunesien adoptieren?
Wer muss bitte ein Auto aus Korea kaufen?
Wer muss bitte ein Handy aus Japan kaufen?
Da könnte ich zig Beispiele nennen, wo man doch wohl eher in Deutschland die Wirtschaft unterstützen sollte!
Außerdem dürfte man dann auch nicht mehr bedürftigen Menschen im Ausland helfen und spenden!
Hauptsache die Verantwortung abschieben und blos nix tun und die Menschen kritisieren, welche die Welt etwas besser machen wollen!!!! Typisch!!!!
Bitte richtig lesen! Es handelt sich um eine Freundin, welche sich privat um Tiere vor Ort kümmert und keine Orga! Wir waren uns beide unsicher, aber ich tendiere natürlich auch dazu, dass die neue Besitzerin eingetragen wird! Und deine Frage "wieso aus TN": Dort haben es die Tiere längst nicht so gut wie bei uns und werden sogar noch für Hundekämpfe missbraucht! So ein Schicksal soll keinen der 10 Welpen ereilen und darum suchen wir GUTE Plätze, was vor Ort sehr schwierig ist. Es gibt dort so gut wie keine Tierheime und vieles läuft über private Hilfe von Tierfreunden. Ich war hier selber mal auf der Suche nach einem Notfallhund und habe in unserem örtlichen Heim tatsächlich keinen passenden Hund gefunden. Manchmal verliebt man sich eben und da gilt wie bei Menschen: Rasse/Herkunft egal!
was ich bisher gehört habe , hast du mit dem hund garnichts zu tun.. du begleitetst ihn nur und übergibst ihn auf dem ankunftsflughafen, der nächsten oraga oder dem neuen besitzer.. alles an papierkram macht die vermittelnde organisation .
Es ist keine Orga, aber trotzdem danke. So werden wir es machen.
In den Pass wird der Flugpate mit eingetragen und nur so funktioniert eine Flugpatenschaft. Im Normalfall ist alles gut organisiert von der Tierschutzorga und die Tiere sind in Deutschland normalerweise auch immer vermittelt, sofern die Adoptanten nicht noch kurzfristig abspringen.
Im Normalfall dürftest DU wohl kaum Probleme damit haben wenn Dein Name im Pass steht. Also warum sorgen?
Du hast meinen Beitrag leider nicht korrekt gelesen! ;-) Es handelt sich hierbei nicht um eine Orga, sondern um einen Hund von Privat - einer Freundin dir vor Ort Tieren hilft und nun einen in die SCHWEIZ vermitteln konnte. Da bei uns in der CH ein Einfuhrgesuch gestellt werden muss (Drittland) und sogar noch ein Listenhund in dem Mix enthalten ist, könnte ich sehr wohl Probleme kriegen, wenn der Hund auf meinen Namen läuft. Denn in meinem Wohnkanton sind Listenhunde nur als Einzelhunde erlaubt (ich habe aber bereits 2). Nicht dass der Hund dann am Zoll zurückgesendet wird....aber wir lösen es jetzt so, dass die neue Besitzerin doch selber fliegt und alles auf ihren Namen macht. Beste Lösung!