Hallo zusammen ;-)
Ich würde mich gerne als Flugpatin anbieten, da eine Freundin privat Hunde aufnimmt und vermittelt, auch in die CH und nach DE. Ich wohne also in der CH und würde bei einem meiner Flüge einen Hund in die CH begleiten. Es handelt sich um ein Drittland - Tunesien. Über die Vorschriften, Tollwuttiter und Einfuhrgesuch sind wir uns im Klaren, nur eine Frage bleibt: Wird der neue zukünftige Besitzer in den Impfausweis eingetragen oder ich als Flugpatin? Ist die Ausfuhr für andere Personen durch mich etwa verboten? Da es nicht mein eigener Hund ist, möchte ich natürlich auch keine Probleme am Zoll erhalten. Ich ging davon aus, dass der Besitzer eingetragen wird, habe nun jedoch noch was anderes gehört.
Danke für Hilfe