Wer ist der Hundebesitzer bei 2 Haltern?

7 Antworten

Ich hätte jetzt behauptet, nachdem der Hund vor dem Gesetz als "Sache" gilt, weil es ja auch "Sachbeschädigung" ist, wenn man irgendeinem Tier was antut (was ich ein völliges Unding finde, auch Tiere sind Lebewesen...) kann der Besitz an einem Hund auch geteilt werden, ebenso wie an einem Haus. Da können ja auch mehrere Leute im Grundbuch eingetragen sein.

Hier noch was ausm Netz dazu von http://www.meldebox.de/Umzug-Erlangen/Hundesteuer/steuerpflicht.php:

Wer ist steuerpflichtig?

Der Hundesteuerpflicht unterliegt jeder, der sich privat oder geschäftlich einen Hund hält. Dabei ist es zweitrangig, wer tatsächlicher Eigentümer des Hundes ist. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Zu entrichten ist die Hundesteuer an die Stadt, in welcher der Hundehalter seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat.

Falls es zu einer Trennung kommen sollte wird euch da eh keiner helfen können, das müsstet ihr selber lösen. Ich hab z.B. alle 4 Meeris damals mitgenommen.

LG Tami


rosale  26.06.2015, 11:28

Ein Hund ist kein Haus und wird in keinem Grundbuch eingetragen. Besitzer eines Hundes kann nur einer sein.

1

Lass dir einen Kaufvertrag oder einen Übernahmevertrag geben. Dort müssen die Daten des Vorbesitzers mit Adresse, Telefonnummer, Preis und die ursprüngliche Herkunft des Hundes stehn. Auch bei Mischlingen. Sonst könnte der Vorbesitzer den Hund wieder zurückverlangen.

Ganz wichtig ist, die Registrierung des Chipps. Sollte er auf den Namen des Vorbesitzers registriert sein, muss er dir das Passwort geben, damit du das auf deinen Namen ändern kannst. Geht auch Online. (Passwort dann ändern)

Besitzer kann nur einer sein. Wer sich dann um den Hund noch kümmert ist deine Sache.

Wo der Hund steuerpflichtig ist, richtet sich nach seinem ständigen Aufenthaltsort.

Ich habe das bei meinen Mischlingshunden immer so gemacht.


Im Stammbaum können 2 Besitzer eingetragen werden.

In die Ahnentafel eines Welpen können durchaus auch 2 verschiedene Menschen als Eigentümer des Hundes eingetragen werden.

Wer die Hundesteuer bezahlt, ist dem Ordnungsamt ziemlich egal... Oma Meier kann durchaus regelmäßig die Hundsteuer für Fiffi bezahlen auch wenn Fiffi ganz offiziell Tante Trude gehört. Die Hundesteuer an sich wird immer am Wohnort des Hunde-Besitzers entrichtet.

Auch im Impfbuch = Heimtierausweis können durchaus 2 Personen eingetragen werden als Besitzer des Hundes.

Einigt Euch, wer als Halter gelten soll, denn im Falle einer Trennung könnt´Ihr den Hund nicht halbieren!