Um Gottes Willen!!!! Da kann man sich nur an den Kopf greifen. Ist diese Frage etwa ernst gemeint?????
Ich habe selbst mehrfach als Flugpate fungiert und es war absolut problemlos. Die Tierschutzorga vor Ort hat die Hunde bei der Fluggesellschaft angemeldet (aber nicht jede Ges. nimmt Tiere mit, vorher informieren), der Flugpreis wurde bezahlt und am Flughafen FFM habe ich nur noch die Hunde dem Amtsvet. vorgestellt und nach der Kontrolle waren die Adoptanten schon am Ausgang. Alles lief immer gut.
In den Pass wird der Flugpate mit eingetragen und nur so funktioniert eine Flugpatenschaft. Im Normalfall ist alles gut organisiert von der Tierschutzorga und die Tiere sind in Deutschland normalerweise auch immer vermittelt, sofern die Adoptanten nicht noch kurzfristig abspringen.
Im Normalfall dürftest DU wohl kaum Probleme damit haben wenn Dein Name im Pass steht. Also warum sorgen?
Erst mal die Frage: Wurde sie überhaupt gedeckt? Nach ca. 3 Wochen kann Dir dies dann ein TA mittels Ultraschall sagen.
Die Idee bezüglich Anschaffung eines Zweithundes ist zwar gut, aber will gut überlegt sein (doppelte Hundesteuer, TA-Kosten, Futter, etc.). Vermehrung? Kann ich nur sagen: BLOS NICHT! Es gibt viel zu viel Hunde (auch in Deutschland) die keiner haben will und die im TH landen oder getötet werden und zu viele verantwortungslose Vermehrer! Bitte nicht!
Generell sollten alle Welpen MINDESTENS 8 Wochen bei der Mutter bleiben, besser 12 Wochen. In dieser Zeit ist die Prägungsphase, in der sie unbedingt von der Mutter alles lernen müssen und dann fängt die Sozialisierungsphase an. Besser ist es, wenn Welpen erst nach ca. 16 Wochen adoptiert werden. So kann die Mutter den Welpen auch in dieser Hinsicht viel zeigen.
Vielen, lieben Dank an Alle, die sich mit meinem Problem beschäftigt und mir mit Rat und Tat hier zur Seite standen. Ich habe jetzt eine letzte Frist bis zum 30.04. gesetzt und wenn dann das Geld nicht kommt, werde ich einen Mahnbescheid über das AG Coburg beantragen. Das geht am schnellsten. Dann müssen sie die Kosten dafür halt auch tragen. Sie werden dann zwar erst recht beleidigt sein und mich nicht mehr ansehen, aber mich dann auch nicht mehr um Geld bitten. LG Maria
Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gilt nur für den jeweiligen Drittschuldner, also für den Arbeitgeber, an den der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gesendet wurde.
Bei einem anderen Arbeitgeber muss ein neuer Beschluss beim Gericht erwirkt werden.