Wer wäre Schuld?
Gestern auf einer Landstraße wo es etwas kurvig ist fahre ich (Fahranfänger) mit den erlaubten 100.. wie auch schön gelernt rechts… auf einmal ein Polizei Auto auf der Gegenfahrbahn am Überholen.. (mit Blaulicht)
Warum auch immer bei so ungewohnten Situationen brauche ich immer um zu agieren (in dem Fall stark verzögern)
Gott sei dank konnten sich die wieder rechtzeitig einordnen da diese sehr schnell frontal auf mich zu gefahren sind und die Fahrbahn nicht breit genug wäre für 3 Autos nebeneinander..
Meine Frage hätten die sich nicht einordnen können hätte es ziemlich sicher gekracht weil sowohl mein Bremsweg als auch deren Bremsweg zu gewesen wäre… nur wer wäre bei sowas Schuld?
Als Hinweis es war eine leichte links Kurve mit Hügeln wo man nicht dahinter sehen kann was passiert/ weit voraus sieht
3 Antworten
Schwer zu sagen. Die Polizei muss auch mit Sondersignal so fahren, dass keine Unfälle entstehen. Insofern wären sie Schuld. Es kann aber sein, dass Du eine Teilschuld bekommen würdest, weil Du nicht gebremst hast.
Trainiere Deine Reaktion.
Auf einer kurvigen Landstraße muss man auch nicht unbedingt 100 fahren, auch wenn es erlaubt ist.
Danke!
Ja das mit den 100 ist schon klar, "man lernt aus Fehlern..."
Mal im Ernst aber wie kann ich bei sowas meine Reaktion trainieren... ist bei anderen Dingen kein Problem aber bei so ungewohntem irgendwie schon
Da dein gedachter Unfallgegner mit Blaulicht gefahren ist: wärst du Schuld gewesen.. du hättest Bremsen und gleichzeitig rechts ran fahren müssen .
Und Du als Verkehrsteilnehmer musst so fahren, das du jederzeit anhalten kannst....
Richtig. Und wenn ich bei erlaubten 100kmh diese auch fahre dann ist mein Bremsweg eben länger. Das muss sowohl ein normaler Zivilst bedenken der überholen will ebenso wie die Polizei die mit Blaulicht fährt.
Der Fragesteller gibt ja zu sehr lange für seine Reaktion gebraucht zu haben.. Das allein ist schon Grund genug.
Dafür bekommt er möglicherweise eine Teilschuld. Solange aber der Bremsvorgang eingeleitet wird, wird er nicht die alleinige Schuld bekommen. Denn auch die Polizei muss darauf achten das während dem Überholvorgang nicht unnötig andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Dieser Pflicht sind sie nicht nachgekommen als sie in einer unübersichtlichen Kurve(laut Fragesteller) überholt haben.
In manchen Situationen müssen Einsatzfahrzeuge eben auch mal bremsen und ein paar Meter auf den richtigen Augenblick warten egal wie nervig das ist. Am Ende ist niemandem geholfen wenn der Streifenwagen auf dem Weg zum Einsatz einen Unfall hat.
Die Polizei hat wohl kein Horn angehabt. Insofern besteht keine Pflicht, rechts ran zu fahren.
Horn schon aber auch erst nachdem die mich gesehen hatten..
Na das ist was anderes, dann hast Du schnellstmöglich rechts ran zu fahren.
Wer wäre Schuld?
Die.
Du kannst Dich ja nicht wegzaubern.
Aber bremsen und rechts ranfahren, genau wie der Überholte. Dann passt das schon.
Wenn dafür genug Platz ist, ist das selbstverständlich zu tun, siehe §38(1) StVO.
Ich habe die Frage so gelesen, dass das nicht möglich war.
Danke, war es auch nicht, Leitplanke
Wohl kaum. Blaulicht verleiht nicht Gottstatus. Die Polizei darf trotz ihrer Rechte nur im sicheren Rahmen fahren und selbstverständlich keine Unfälle verursachen.