Wer trägt die Reperatur kosten?

7 Antworten

Bei Pferden greift die sog. Gefährdungshaftung - heißt, der Eigentümer ist immer erstmal in der Pflicht, wenn was passiert. Daher hat jeder halbwegs vernünftige Mensch mit eigenem Pferd eine Tierhalterhaftpflicht. Hast du keine, haftest du bzw. bei Minderj. die Eltern, mit dem Privatvermögen.

Aber: jeder Stallbetreiber hat eine Sorgfaltspflicht ggü den ihm anvertrauten Pferden, dazu gehört ua auch die Verantwortung für eine "pferdetaugliche" Umzäunung - was hier offensichtlich neben weiteren Dummheiten, soweit ich aus dem Wirrwarr schlau geworden bin, nicht der Fall war. Zudem wäre der Nachweis zu erbringen, dass bei x frei rum laufenden Pferden, auch noch Nachts, gerade dein Pferd den Roller geschrottet hat.

Mit "Neu" ist da auch gar nichts, wenn dann bekämen sie wie hier bereits geschrieben wurde, lediglich den Zeitwert ersetzt.

Können eh froh sein, wenn sie selbst gut aus der Sache raus kommen. Rein rechtlich haben sie gar keine Chance nach so einer Aktion, die eindeutig eine Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht darstellt. Jeder, der dadurch jz ein verletztes Pferd hat kann denen seine Unkosten in Rechnung stellen (TA, Reha,...)

Hoffe, du bist versichert. Denen dann einfach den Fall übergeben, die regeln das.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin

TorDerSchatten  08.08.2024, 23:47

Ich wäre erstmal vorsichtig und würde abwarten. Eine Meldung des Schadens an die Versicherung wäre möglicherweise ein Schuldanerkenntnis. Die angeblich Geschädigten sollen erst mal mit konkreten Forderungen kommen, und dann kann man darauf reagieren.

Baroque  09.08.2024, 00:02
@TorDerSchatten

Ist es nicht. Wer erzählt solche Märchen? Und wenn es so wäre, würde ja die Versicherung einfach leisten.

Erst mal nicht melden macht eher verdächtig und bietet Angriffsfläche.

Einfach dem eigenen Versicherungsansprechpartner mitteilen, dass es da was gibt und fertig.

Hjalti hat das mit der Haftung gut und korrekt erklärt.

Allerdings möchte ich hinzufügen, dass ich an deiner Stelle auch keine Einstellgebühr mehr bezahlen würde und mehr Pferd innerhalb der nächsten 48 Stunden spätestens in einem Hänger hätte auf dem Weg in eine vernünftige Unterkunft - EGAL was mich das dann kosten würde oder ob die dann am ADW liegt.

Die müssen einen Nachweis führen, dass es euer Pferd war. Unter den geschilderten Umständen (viele Pferde, nachts, völliges Durcheinander) ist das sehr schwer.

Und wenn, bekommen sie nur den Zeitwert vom Roller oder die Reparatur von der Versicherung. Und wenn die Versicherung Zweifel hat, wird ein Gutachter eingeschaltet.

Würde den Stall wechseln und erstmal abwarten, was da kommt.

Melde es einfach deiner Tierhalterhaftpflichtversicherung. Wenn du nicht den totalen Schrotttarif abgeschlossen hast, ist deren Leistung: entweder bezahlen oder für dich abwehren. Heist, mehr als melden hast du nicht zu tun. Der Rest interessiert dich nicht weiter.

Ich würde abwarten. Die müssten dich ja anzeigen bzw ihrer Versicherung den Schaden melden und angeben, dass dein Pferd das war. Dies müssen sie nachweisen. und zwar zweifellos! Bei der verquirlten Story klingt es sehr unwahrscheinlich, dass die Recht bekommen.