Wer trägt die Lagerhaltungskosten?
Wir ( Firma ) haben Ware aus China bestellt die wurde im Dezember vom Zoll freigegeben.. wir hätten die Ware geliefert bekommen können durch Kühne und Nagel da wir in der Firma waren aber die Spedition Kühne und Nagel konnte nicht ausliefern durch Lieferengpässe.. jetzt verlangt die Spedition Lagerhaltungskosten VON UNS ist das rechtlich gesehen richtig so?
5 Antworten
was wurde denn vereinbart? Abholung und lieferung am datum X? In dem Fall sind die Lagerhaltungskosten natürlich nicht zu berechnen.
Wenn es so vereinbart worden war, dann ist es legitim. Schau doch mal in den AGB oder so nach, was darauf hinführen könnte
Das ist dem Logistiker sein Problem und ein Schadenersatzanspruch für die verzögerte Lieferung liegt eigentlich bei Dir. Genaueres findest Du hier.
Wenn die Lagerhaltung erforderlich war weil der Spediteur nicht in der Lage war die Ware auszuliefern bleibt er auf den selbst verschuldeten Kosten sitzen.
Eigene Unfähigkeit kann normalerweise nicht zu Mehrkosten beim Kunden führen.
Wenn es hierzu keine Vereinbarungen gibt. ( AGB`s) , dann muss die Spedition die Lagerkosten selber tragen. Es kann nicht sein, dass man aufgrund von mangelnder Lieferfähigkeit den Kunden mit Lagerkosten belastet.