Wer trägt die Lagerhaltungskosten?

5 Antworten

was wurde denn vereinbart? Abholung und lieferung am datum X? In dem Fall sind die Lagerhaltungskosten natürlich nicht zu berechnen.

Wenn es so vereinbart worden war, dann ist es legitim. Schau doch mal in den AGB oder so nach, was darauf hinführen könnte

Wenn die Lagerhaltung erforderlich war weil der Spediteur nicht in der Lage war die Ware auszuliefern bleibt er auf den selbst verschuldeten Kosten sitzen.

Eigene Unfähigkeit kann normalerweise nicht zu Mehrkosten beim Kunden führen.

Wenn es hierzu keine Vereinbarungen gibt. ( AGB`s) , dann muss die Spedition die Lagerkosten selber tragen. Es kann nicht sein, dass man aufgrund von mangelnder Lieferfähigkeit den Kunden mit Lagerkosten belastet.