Wer trägt die Kosten für ein Indikationsschreiben für Hrt?

2 Antworten

Von Experte CarinaSchoppe bestätigt

Hallo,

theoretisch kann dir das Indikationsschreiben auch einfach von deinem Psychotherapeuten ausgestellt werden. Dafür muss man normalerweise nicht zu einem zusätzlichen Gutachter.

So ein Indikationsschreiben von seinem Psychotherapeuten kostet auch normalerweise nichts. In ganz seltenen Fällen habe ich mal im Internet gelesen, dass da Kosten um 100-400€ gefordert wurden, aber selbst das sind eher Einzelfälle, die ich so im echten Leben noch nicht persönlich mitbekommen habe.

Wieso spielst du denn mit dem Gedanken, zu einem Gutachter zu gehen?

Gutachter brauchst du in der Regel nur, wenn du ein Verfahren über das Transsexuellengesetz für die Vornamens- und Personenstandsänderung brauchst.


Meowser 
Beitragsersteller
 22.06.2023, 15:11

Vielen Dank! Ich gehe zu dem Gutachter, da meine Therapeutin mir das nicht ausstellen möchte, weil sie zu wenig Erfahrung mit dem Thema Transgender hat. Beim Gutachter habe ich halt am schnellsten einen Termin bekommen.

PmMeYourCactus  22.06.2023, 15:27
@Meowser

Verstehe, das hört man tatsächlich leider öfter mit den Theras, die da wenig Erfahrung haben. Du könntest dir natürlich alternativ einen Thera suchen, der sich damit auskennt. Normalerweise ist das eben kostenfrei. Das wäre vielleicht auf lange Sicht sinnvoll, wenn du evtl. weitere medizinische Schritte planst und deine Therapeutin dir weiterhin nichts ausstellen mag. Aber da hat man leider oft lange Wartezeiten, bis man einen Termin bekommt.

Falls sich doch mit deiner aktuellen Therapeutin noch mal was regeln lässt, könnte man sie auf die MDS Leitlinien hinweisen. Da steht quasi alles drin, was sie erstmal zur Indikationsstellung wissen muss: https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/GKV/Begutachtungsgrundlagen_GKV/BGA_Transsexualismus_201113.pdf

Mit dem Thema Kosten, Krankenkasse etc. bei einem Gutachter kenne ich mich leider nicht aus

Das hängt sehr vom Aufwand ab.

eigentlich müsste eine kurze Stellungnahme des Arztes reichen.

GOÄ 80: Schriftliche gutachtliche Äußerung

Übliche Steigerung 2,3 macht das 40,22 € und max. (3,5fache Steigerung mit Begründung ) 61,20 €

Zahlen wirst du das erstmal müssen, aber wenn die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung übernimmt kannst du ggf. eine Rückerstattung erbitten.


Meowser 
Beitragsersteller
 22.06.2023, 15:12

Danke, dann werd ich mir auf jeden fall etwas mehr Geld weglegen :)

verstehdichgut  22.06.2023, 15:16
@Meowser

naja früher brauchtest du ein psychiatrisches Gutachten, dass mit ca. 85.- € pro Stunde veranschlagt war. Meistens brauchte der Arzt für die Gespräche mit dir und das Schreiben mind. 3-4 H => 250,- bis 330.- € und in kritischen Fällen (jung, unreif, psychiatrische Störung vorhanden) auch schon mal das Doppelte.