Müssen die Eltern Unterhalt zahlen, wenn sie ihr Kind rausschmeißen?
Nein ich stecke nicht in der Situation.
Müssen eigentlich die Erziehungsberechtigten wenn sie ihr Kind rausschmeißen (egal ob unter 18 oder ab 18 Jahren ) den Unterhalt zahlen?
Natürlich wenn das Kind noch Schüler ist.
7 Antworten
Darüber könnte am besten ein Anwalt eine fundierte Auskunft geben.
Es kommt auch darauf an, aus welchem Grund Eltern ihre Kinder rausschmeissen.
Wenn einer eine Ausbildung nach der anderen abbricht zu faul ist arbeiten zu gehen oder drogenabhängig ist, könnte es fraglich sein, ob die Eltern da falsch gehandelt haben.
Wenn das vor Gericht gehen würde, da wird der Richter nach Gesetzeslage beurteilen und die ganzen Umstände die kennt ja keiner.
Die Eltern sind in der Regel bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung zum Unterhalt verpflichtet.
Werfen sie das Kind raus, dann müssen sie, je nach Leistungsfähigkeit, den derzeitigen Regelsatz in Höhe von 860 Euro erbringen. Darin enthalten ist auch das Kindergeld!
Studiert das Kind, dann ist BAföG vorrangig abzuziehen. Ist es in einer Berufsausbildung, dann wird die Ausbildungsvergütung bis auf 100 Euro ebenfalls angerechnet. Macht es eine schulische Ausbildung, dann wäre wieder BAföG vorrangig zu beantragen. Auch BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) wäre eine Option.
Letztendlich bleibt es aber eine Einzelfallentscheidung! Trachtet das Kind den Eltern z.B. nach dem Leben, dann dürfte die Unterhaltspflicht entfallen.
De Eltern haben Hausrecht. Bedeutet: sie müssen das Kind natürlich nicht bei sich wohnen lassen. Allerdings ist aber auch das Kind verpflichtet zielstrebig und fleißig die eigene Ausbildung zu absolvieren. Der dritte Anlauf der Berufsausbildung wäre dann eher nicht zu finanzieren, wenn es keine wirklich nachvollziehbaren Gründe gibt.
Der Unterhalt dient, wie der Name schon sagt, der Unterhaltung. Also muss davon Miete, Strom, Heizung, Fahrkosten, Handy, Essen, Trinken etc. bezahlt werden.
Es wäre aber nicht so, wenn das Kind z.B. einen teuren Handyertrag hat, dass die Eltern die Summe zu tragen haben!
Die 860 Euro sind auf der anderen Seite aber nicht zwangsläufig fix. Wenn das Kind z.B. einen langen Fahrweg hat, dann kann es ggf. auch Mehrbedarf anmelden. Oder auch Kosten für de Krankenversicherung, wenn das Kind nicht mehr über die Eltern versichert ist, können den Betrag erhöhen.
Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 860 EUR. Hierin sind bis 375 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden. Von dem Betrag von 860 EUR kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern nach oben abgewichen werden.
Bis 21 kann sich das volljährige Kind ans Jugendamt wenden.
Kommt das Kind mit dem Jugendamt bei den Eltern nicht weiter, dann muss ein Anwalt her für die eventuelle Unterhaltsklage. Mit einem Beratungsschein vom Amtsgericht kann man sich dann einen Anwalt für Familienrecht suchen.
Bei BAföG gibt es noch eine andere Möglichkeit ohne einen Anwalt bemühen zu müssen.
Hey,
Ja, Eltern sind unterhaltsverpflichtet bis zum Ende der ersten Ausbildung/Studium, egal ob sie das Kind rauswerfen oder nicht - ist ja immer noch ihr Kind
LG
Guten Abend,
Eltern müssen wenn ihr Kind auszieht und z.b noch zur Schule geht oder ein FSJ macht Unterhalt bezahlen. Das Kind hat ein Recht darauf und könnte das Geld vor Gericht einklagen. Aber das Kind kann das Geld auch ablehnen, die Möglichkeit besteht.
Ich hätte auch Unterhalt beziehen können, als ich von Zuhause auszog aber ich wollte kein Geld annehmen (aus persönlichen Gründen) und statt dessen erhalte ich das Kindergeld.
Liebe Grüße
Nachbedenklich 🍀
Lebensunterhalt bedeutet dafür zu sorgen, dass das Kind sich das Leben finanzieren kann, Essen, Getränke aber auch Gegenstände wie z.b Elektrogeräte oder Möbel, Schuhe, Kleidung etc. Quasi die Kosten übernahme/Unterstützung für das Lebensnotwendige und wichtige im Alltag.
Gerne ;)
Die Summe des Unterhalts hängt vom Verdienst der Eltern ab, also wird die Wohnung z.b teilweise finanziert, wenn der Verdienst geringer ist oder vollständig, wenn z.b der Vater gut verdient.
Ja, sie sind verpflichtet ihr Kind zu versorgen, bis es eine erste Ausbildung abgeschlossen hat.
Was genau definiert man aber unter Unterhalt? Wohnung, Versicherungen oder was genau?
Du bekommst nen Geldbetrag (die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab) und mit dem musst du auskommen. ne Luxuswohnung auf Kosten der Eltern wird da nicht drinnen sein - aber ein WG Zimmer schon. Was von dem Geld übrig bleibt muss du halt für Versicherung, Essen, Kleidung und co verwenden.
Dazu kannst du das Kindergeld noch auf dein Konto überweisen lassen.
Da das ganze meistens aber kaum ausreicht wird ein kleiner Nebenjob weiterhin nötig sein
das Ganze gilt aber nur für über 18 jährige. unter 18 jährige dürfen sie nicht raus schmeißen - sie dürfen aber ne eigen Wohnung und das eigene Leben finanzieren (Wenn sie es wollen).
Ich frag mich was man unter Unterhalt definiert. Heißt es also das die Eltern Wohnung, Studium etc. zahlen müssen oder was genau?
Ich bedanke mich schon mal für ihre Antwort :)🍀