Wenn man noch verheiratet ist und die noch Frau bekommt ein Kind von einem anderen...

10 Antworten

Unterhalt muß der leibliche Vater zahlen und nicht der der es sein KÖNNTE. Selbst wenn man getrennt lebt,kann man trotzdem noch zusammmen in der Kiste landen verstehst du? Was soll das vor Gericht zählen-so lautet die Theorie. Ein Vaterschaftstest bringt Sicherheit,es soll ja auch niemandem aus genau diesem Grund ein Kuckuckskind untergeschoben werden....

Bei deinem Usernick bist du entweder die schwangere Noch-Ehefrau oder die Neue vom Ehemann. Das Kind gilt vom Gesetz her erst mal als ehelich geboren und als Abkömmling des Ehemannes. Allerdings sollte es diesem bei einer 6jährigen Trennung nicht schwer fallen, die Vaterschaft abzustreiten und er wird entsprechend auch keinen Unterhalt zahlen müssen. Die (werdende?) Kindesmutter sollte vernünftiger Weise den Erzeuger ihres Kindes zur Verantwortung ziehen.

Solange Du noch verheiratet bist, ist das Kind ehelich und Du mußt dafür aufkommen. Es ist auch egal, ob die Frau sagt, das es nicht Dein Kind ist. Wenn Du aber mit allen Mitteln verhindern willst, dafür zu zahlen, wirst Du wohl die Scheidung einreichen und dann hast Du ab dem Tag der Entbindung des Kindes die Möglichkeit beim Jugendamt anzugeben nicht der Vater zu sein.Die Frist hält 2 Jahre. Mache das aber alles mit Hilfe eines Anwalts. Handel auf gar keinen Fall etwas mit Deiner Noch-Frau aus, denn das kann in die Hose gehen.

Wenn der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennt, muss der Nochehemann nichts befürchten. Nur ist es so, wenn er die Vaterschaft anzweifelt, dass das Kind als ehelich gilt, bis das Gegenteil bewiesen ist


Gabelchen  18.12.2008, 13:54

Genauso ist es....das Ungeborene zählt als ehelich,es sei denn Du hast Glück und der Vater sieht es als sein Kind an

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saskia1201 
Beitragsersteller
 18.12.2008, 13:57
@Gabelchen

und wenn er auf einen test besteht der zweifelsfrei beweist, dass er nicht der vater ist, muss er dann zahlen??

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Nein. Aber laut Gesetz gilt ein Kind, dass während der Ehe geboren wird, erst mal als ehelich. Wenn Du aber die Vaterschaft bestreitest, dann mußt Du auch nicht zahlen!


Delphi78  18.12.2008, 13:53

richtig...DH

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