Wer muss Heizungsreparatur bezahlen, die Hausverwaltung, also Eigentümergemeinschaft? oder der Wohnungseigentümer? oder die Mieterin im Hochhaus i Mietwohnung?

8 Antworten

Bei Schäden innerhalb des Mietbereiches ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich.

Eine Umlage auf den Mieter im Zuge einer Kleinstreparaturklausel, wäre ggfs. bei einem defekten Thermostatkopf möglich, wenn dieser gebrochen ist. Bei einem innenliegenden Defekt an diesem oder Heizungsausfall wäre keine Weiterbelastung an den Mieter möglich.

Dein Ansprechpartner ist auf jeden Fall erst einmal dein Vermieter und nicht die Verwaltung.


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Beitragsersteller
 14.02.2022, 16:10

ja, danke. ich war mal im mieterverein und habe denen aber gekündigt und war mir jetzt nicht mehr sicher.

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Der Auftraggeber zahlt die Kosten!

Wenn Du der Auftraggeber bist, zahlst Du! Wenn die Gemeinschaft der Auftraggeber ist, zahlt die Gemeinschaft und wenn der Vermieter der Auftraggeber ist, zahlt der Vermieter! :-)


Picea007xyz 
Beitragsersteller
 14.02.2022, 16:09

nein, es geht darum, wer dazu verpflichtet ist. du hast die frage nicht verstanden.

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anitari  14.02.2022, 16:14
@Picea007xyz

Die Reparatur beauftragen ist in dem Fall Sache des Eigentümers/Vermieters, nicht der WEG-Verwaltung.

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Picea007xyz 
Beitragsersteller
 14.02.2022, 16:16
@anitari

ja danke, wobei die verwaltung ja auch im auftrage der vermieter und eigentümer hier handelt.

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anitari  14.02.2022, 16:18
@Picea007xyz

Alles was innerhalb der Wohnung ist, ist ja Sondereigentum, nicht Gemeinschaftseigentum.

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Picea007xyz 
Beitragsersteller
 14.02.2022, 16:19
@anitari

ja und da hatte ich früher auch immer eine sondereigentumsverwalterin innerhalb einer 2. hausverwaltung, die aber auch oft genug immer nicht zuständig und nicht erreichbar sein wollte, was immer sehr nervig war, aber der neue, jüngere eigentümer seit einem jahr jetzt will das wohl selbst machen. hoffe es auch.

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Heizkörper in der Wohnung ist Sache des Eigentümers, also Vermieters.

Die Kleinreparaturklausel greift bei Heizkörper nicht.

Beim Thermostat, falls nur das defekt ist, dagegen ja.


Picea007xyz 
Beitragsersteller
 14.02.2022, 16:13

ja, danke.

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Ein Heizkörperthermostatventil/-thermostat besteht u.a. aus einem Fühler und einem Regler. Während ersterer üblicherweise abgedeckt ist, wird der Regler regelmäßig vom Mieter benutzt, um die Raumtemperatur einzustellen.

Die Kosten für den Austausch eines Reglers können daher grundsätzlich auf den Mieter abgewälzt werden. Sollte sich jedoch zeigen, dass die Ursache des Defekts im Bereich des Fühlers liegt, können hierfür aufgewendete Kosten nicht über entsprechende Kleinreparaturklauseln im Mietvertrag vom Mieter verlangt werden, da dieser Fühler im Inneren liegt und damit gerade nicht dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt ist.

Ja, es ist gut möglich, dass Luft in der Heizung ist, dann muss man eben mal das Ventil aufdrehen und die Luft ablassen.

Eine weitere Ursache könnte auch sein, dass zu wenig Wasser in der Heizung ist. Das wäre dann wieder die Heizungsanlage, darum muss sich der Vermieter/Eigentümer kümmern.

Eine funktionierende Heizung ist Aufgabe des Vermieters. Mit "Verschleiß" oder "Schönheitsreparaturen" hat das nichts zu tun.

In dem Fall würde es aber vielleicht schon reichen, wenn Du die Heizkörper mal entlüftest.


Picea007xyz 
Beitragsersteller
 14.02.2022, 16:08

das kann ich nicht. ein früherer hausmeister nahm immer das plastikteil des thermsotats ab und schlug mit hammer drauf auf das ventil und dann wurde sie immer eine zeit lang wieder heiss, aber ich kann das nicht, weiß nicht, wie er das auseinander gebaut hatte. der ist auch nicht mehr hier am arbeiten.

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anitari  14.02.2022, 16:16
@Picea007xyz

Heizkörperventil ist was anderes als Thermostatkopf. Sollte das Ventil defekt sein würde die Kleinreparaturklausel nicht greifen.

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Picea007xyz 
Beitragsersteller
 14.02.2022, 16:18
@anitari

ja, danke. sie kommen jetzt am donnerstag von der sanitär-firma und reparieren es. lasse die rechnung an den eigentümer schicken.

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albatros  15.02.2022, 01:46
@Picea007xyz

Das Entlüften sollten Fachleute machen, der Laie könnte hier Fehler machen und die hätten u.U. Undichtheiten etc. zur Folge für die er dann aufkommen müsste. Also: Finger weg! Vermieter informieren , Frist setzen.

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