Wer muss Heizungsreparatur bezahlen, die Hausverwaltung, also Eigentümergemeinschaft? oder der Wohnungseigentümer? oder die Mieterin im Hochhaus i Mietwohnung?
Die Heizung im Wohnzimmer wird nur noch im unteren Teil warm und im oberen nicht mehr; kann sein, dass Luft in der Heizung ist? und dass auch das alte Thermosstat defekt ist und ausgetauscht werden muss, was schon früher in Bad und Küche an der Heozung ausgetauscht werden musste, damals unter anderem Wohnungseigentümer.
. Diese Regel, dass man bei Verschleiss-teilen des täglichen Gebrauchs und bei Schönheitsreparaturen immer 90,- dazu zahlen muss als Mieter gilt bei der Heizung glaube ich nicht? oder doch?
8 Antworten
Bei Schäden innerhalb des Mietbereiches ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich.
Eine Umlage auf den Mieter im Zuge einer Kleinstreparaturklausel, wäre ggfs. bei einem defekten Thermostatkopf möglich, wenn dieser gebrochen ist. Bei einem innenliegenden Defekt an diesem oder Heizungsausfall wäre keine Weiterbelastung an den Mieter möglich.
Dein Ansprechpartner ist auf jeden Fall erst einmal dein Vermieter und nicht die Verwaltung.
ja, danke. ich war mal im mieterverein und habe denen aber gekündigt und war mir jetzt nicht mehr sicher.
Der Auftraggeber zahlt die Kosten!
Wenn Du der Auftraggeber bist, zahlst Du! Wenn die Gemeinschaft der Auftraggeber ist, zahlt die Gemeinschaft und wenn der Vermieter der Auftraggeber ist, zahlt der Vermieter! :-)
Die Reparatur beauftragen ist in dem Fall Sache des Eigentümers/Vermieters, nicht der WEG-Verwaltung.
ja danke, wobei die verwaltung ja auch im auftrage der vermieter und eigentümer hier handelt.
Alles was innerhalb der Wohnung ist, ist ja Sondereigentum, nicht Gemeinschaftseigentum.
ja und da hatte ich früher auch immer eine sondereigentumsverwalterin innerhalb einer 2. hausverwaltung, die aber auch oft genug immer nicht zuständig und nicht erreichbar sein wollte, was immer sehr nervig war, aber der neue, jüngere eigentümer seit einem jahr jetzt will das wohl selbst machen. hoffe es auch.
Ein Heizkörperthermostatventil/-thermostat besteht u.a. aus einem Fühler und einem Regler. Während ersterer üblicherweise abgedeckt ist, wird der Regler regelmäßig vom Mieter benutzt, um die Raumtemperatur einzustellen.
Die Kosten für den Austausch eines Reglers können daher grundsätzlich auf den Mieter abgewälzt werden. Sollte sich jedoch zeigen, dass die Ursache des Defekts im Bereich des Fühlers liegt, können hierfür aufgewendete Kosten nicht über entsprechende Kleinreparaturklauseln im Mietvertrag vom Mieter verlangt werden, da dieser Fühler im Inneren liegt und damit gerade nicht dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt ist.
Ja, es ist gut möglich, dass Luft in der Heizung ist, dann muss man eben mal das Ventil aufdrehen und die Luft ablassen.
Eine weitere Ursache könnte auch sein, dass zu wenig Wasser in der Heizung ist. Das wäre dann wieder die Heizungsanlage, darum muss sich der Vermieter/Eigentümer kümmern.
Eine funktionierende Heizung ist Aufgabe des Vermieters. Mit "Verschleiß" oder "Schönheitsreparaturen" hat das nichts zu tun.
In dem Fall würde es aber vielleicht schon reichen, wenn Du die Heizkörper mal entlüftest.
das kann ich nicht. ein früherer hausmeister nahm immer das plastikteil des thermsotats ab und schlug mit hammer drauf auf das ventil und dann wurde sie immer eine zeit lang wieder heiss, aber ich kann das nicht, weiß nicht, wie er das auseinander gebaut hatte. der ist auch nicht mehr hier am arbeiten.
Heizkörperventil ist was anderes als Thermostatkopf. Sollte das Ventil defekt sein würde die Kleinreparaturklausel nicht greifen.
ja, danke. sie kommen jetzt am donnerstag von der sanitär-firma und reparieren es. lasse die rechnung an den eigentümer schicken.
Das Entlüften sollten Fachleute machen, der Laie könnte hier Fehler machen und die hätten u.U. Undichtheiten etc. zur Folge für die er dann aufkommen müsste. Also: Finger weg! Vermieter informieren , Frist setzen.
Ich würde auf jeden Fall mal die Hausverwaltung hinzu ziehen.
Aber es kann gut sein, daß es ein Problem in der Wohnung ist, so daß die Hausverwaltung nichts damit zu tun hat.
ja, eben und ich bin mieterin in einer eigentumswohnung innerhalb vom hochhaus und ich meine auch, dass die verwaltung dann nicht zuständig ist. weiß es nicht mehr genau.
Wenn Du Mieter bist, solltest Du beim Eigentümer reklamieren. Der soll sich darum kümmern.
nein, es geht darum, wer dazu verpflichtet ist. du hast die frage nicht verstanden.