Mietwohnung Balkontür lässt sich schwer zu schliessen?
Hallo an alle !!
Am 14.01.20 eine von Fensterbau bei meine Mietwohnung gewesen, weil ich beim Hausverwaltung wegen schwer zugehen Balkontür gemeldet habe.
Handwerker war 2 Minuten da war,unter der Scharniere hat der eine Ring rein gemacht, denn war der weg.damit Problem behoben. Alles gut.
Heute am 28.10.21(nachher 1 jahr)bekomme ich eine Rechnung von Hausverwaltung über 54€, steht lm Rechnung ' die aufgeführten Arbeiten lagen im sondereigentum und sind laut Mietvertrag bis zu einer Höhe von 77€ pro Jahr als eigenanteil zu erbringen '.
Das ist doch Verschleiß Teil.dafür zahle ich regelmäßig das Miete vor diese unrenovierte über 40 Jahr alte Wohnung.
Wie sieht ihr das ?
Grüße
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/oklein/1510972077520_nmmslarge__338_0_648_648_8fe356bb6ed84f3e518d9de09ff53832.jpg?v=1510972078000)
Die konstruktiven Teile von Balkonen gehören zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Das Gesetz (§ 5 WEG - Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums - dejure.org) schreibt in Ziff. 2, dass es sich hier um Teile des Gebäudes handelt, die für Bestand oder Sicherheit erforderlich sind. Dazu gehört nun mal auch eine Balkontür.
Es gibt u.U. eine abweichende Regelung in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung Deines Vermieters bzw. dessen Eigentümergemeinschaft, aber solange die Balkontür nicht ausdrücklich in Deinem Mietvertrag erwähnt ist, kannst Du davon ausgehen, dass die Tür eben NICHT Sondereigentum ist.
In diesem Fall musst Du natürlich nicht zahlen, denn die Tür fällt dann auch nicht unter die Klausel für Kleinreparaturen.
Vorausgesetzt, dass die Tür nicht im MV steht: Schreibe Deinem Vermieter, dass die Tür aus Deiner Sicht zum Gemeinschaftseigentum gehört und er die Kosten über die Eigentümergemeinschaft abrechnen soll und Du deswegen für die Begleichung der falsche Adressat warst/bist. Lege die Rechnung "zu Deiner Entlastung" bei und schicke eine Kopie des Schreiben an die HV zur Info.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/oklein/1510972077520_nmmslarge__338_0_648_648_8fe356bb6ed84f3e518d9de09ff53832.jpg?v=1510972078000)
Gerne und Danke, aber ich bin nur interessierter Vermieter und solche Themen gehören in einer Eigentümergemeinschaft geregelt - was häufig nicht der Fall ist oder nicht richtig. Damit hat man auch eine Schnittstelle zum Mietvertrag.
Prüfe auch nach, ob nach der "Reparatur" mit den 2 Unterlegscheiben die Tür weiterhin dicht schließt (ist i.d.R. der Fall, aber es kommt auf das Profil an und wo die Dichtung sitzt).
![](https://images.gutefrage.net/media/user/oklein/1510972077520_nmmslarge__338_0_648_648_8fe356bb6ed84f3e518d9de09ff53832.jpg?v=1510972078000)
Zu meiner Frage oben: Frage Deinen Vermieter, ob er die HV als Vertretung beauftragt hat. Für solche Angelegenheiten und Schreiben ist eigentlich der VM Dein Ansprechpartner.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Kann schon möglich sein der VM beauftragt hat.wohnt ca.200 km von hier..eine frage ,ob du bitte vielleicht zeit hast das du eine Brief für meine Hausverwaltung schreiben könnte,weil die haben eine Frist bis 10.11.21 gesetzt.
Ich wäre sehr dankbar.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Schau in deinen Mietvertrag, steht dort etwas von Kleinreperaturregelung, wenn ja, zahlst du bis zu 100€ selber, wenn nicht, Widerspruch gegen die Rechnung stellen !
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
an den Vermieter weiterleiten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wiegehtes12/1625446378692_nmmslarge__0_294_684_684_d28915cf721e920ea55655d90dd6bf53.jpg?v=1625446379000)
Was ist das denn für ein Quatsch? Wenn ich was an meiner Tür hatte musste ich noch nie was bezahlen. Das ist Sache des Eigentümer!
Vielen Dank für Ihre Zeit! Scheint ,das Sie wissen haben wie eine Mietrecht RA.