Mietwohnung Balkontür lässt sich schwer zu schliessen?

oklein  29.10.2021, 23:25

Ist die HV von Deinen Vermieter beauftragt?

Motion633 
Beitragsersteller
 31.10.2021, 11:50

Das weiß ich leider nicht.ich habe von 2 Tage das Post von HV bekommen.

4 Antworten

Die konstruktiven Teile von Balkonen gehören zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Das Gesetz (§ 5 WEG - Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums - dejure.org) schreibt in Ziff. 2, dass es sich hier um Teile des Gebäudes handelt, die für Bestand oder Sicherheit erforderlich sind. Dazu gehört nun mal auch eine Balkontür.

Es gibt u.U. eine abweichende Regelung in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung Deines Vermieters bzw. dessen Eigentümergemeinschaft, aber solange die Balkontür nicht ausdrücklich in Deinem Mietvertrag erwähnt ist, kannst Du davon ausgehen, dass die Tür eben NICHT Sondereigentum ist.

In diesem Fall musst Du natürlich nicht zahlen, denn die Tür fällt dann auch nicht unter die Klausel für Kleinreparaturen.

Vorausgesetzt, dass die Tür nicht im MV steht: Schreibe Deinem Vermieter, dass die Tür aus Deiner Sicht zum Gemeinschaftseigentum gehört und er die Kosten über die Eigentümergemeinschaft abrechnen soll und Du deswegen für die Begleichung der falsche Adressat warst/bist. Lege die Rechnung "zu Deiner Entlastung" bei und schicke eine Kopie des Schreiben an die HV zur Info.


Motion633 
Beitragsersteller
 30.10.2021, 11:12

Vielen Dank für Ihre Zeit! Scheint ,das Sie wissen haben wie eine Mietrecht RA.

0
oklein  30.10.2021, 14:17
@Motion633

Gerne und Danke, aber ich bin nur interessierter Vermieter und solche Themen gehören in einer Eigentümergemeinschaft geregelt - was häufig nicht der Fall ist oder nicht richtig. Damit hat man auch eine Schnittstelle zum Mietvertrag.

Prüfe auch nach, ob nach der "Reparatur" mit den 2 Unterlegscheiben die Tür weiterhin dicht schließt (ist i.d.R. der Fall, aber es kommt auf das Profil an und wo die Dichtung sitzt).

0
oklein  31.10.2021, 13:33

Zu meiner Frage oben: Frage Deinen Vermieter, ob er die HV als Vertretung beauftragt hat. Für solche Angelegenheiten und Schreiben ist eigentlich der VM Dein Ansprechpartner.

0
Motion633 
Beitragsersteller
 01.11.2021, 11:55
@oklein

Kann schon möglich sein der VM beauftragt hat.wohnt ca.200 km von hier..eine frage ,ob du bitte vielleicht zeit hast das du eine Brief für meine Hausverwaltung schreiben könnte,weil die haben eine Frist bis 10.11.21 gesetzt.

Ich wäre sehr dankbar.

0

Schau in deinen Mietvertrag, steht dort etwas von Kleinreperaturregelung, wenn ja, zahlst du bis zu 100€ selber, wenn nicht, Widerspruch gegen die Rechnung stellen !

Woher ich das weiß:Hobby

an den Vermieter weiterleiten

Was ist das denn für ein Quatsch? Wenn ich was an meiner Tür hatte musste ich noch nie was bezahlen. Das ist Sache des Eigentümer!