Wer muss eigentlich die Kosten für Gerichtstermine tragen und wie hoch sind die Kosten?

4 Antworten

Das entscheidet das Gericht. I.d.R. aber der Angeklagte, sofern er schuldig gesprochen wird. Bei einem Freispruch zahlt es m.W.n. die Staatskasse.

Wie hoch? Kann man so pauschal nicht sagen. Aber er muss die eigenen Auslagen und auch die Auslagen des Geschädigten zahlen... So pi mal Daumen sind das sicherlich 1000€+

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Im Privatrecht jeweils die unterliegende Partei, im Strafrecht fallen die Kosten entweder der Staatskasse oder dem Angeklagten zur Last. Die Kostenentscheidung trifft das Gericht; es ist auch eine Aufteilung der Kosten möglich. Klagt bspw. der A gegen den B auf Unterlassen und stellt vier Anträge mit der Klage, gewinnt aber schlussendlich nur drei, so muss er i. d. R. 1/4 der Kosten tragen, der B wiederum 3/4.

Die genaue Höhe der Kosten ist abhängig von der Art des Verfahrens. Im Strafrecht richtet sich die Höhe der Gerichtskosten nach Rechtszug und der verhängten Strafe (Anl. 1 Teil 3 GKG), im Privatrecht nach dem Streitwert. Zusätzlich zu den Gerichtskosten können in der Kostenentscheidung auch die Auslagen der Parteien einer Partei auferlegt werden.

Im Strafrecht können die zu erwartenden Kosten direkt in absoluten Zahlen dem GKG entnommen werden, fürs Privatrecht verlinke ich dir hier gerne nochmal einen Rechner:

https://www.juris.de/jportal/nav/services/prozesskostenrechner/index.jsp

LG

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In aller Regel zahlt der Verlierer eines Prozesses die Gerichtskosten und die Kosten für seinen Anwalt und den Anwalt der Gegenseite.

Es kann aber auch sein, dass gewisse Umstände dies nicht rechtfertigen würden, dann entscheidet der Richter, wer die Kosten zu tragen hat.

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Darüber, wer die Kosten zu tragen hat, entscheiden die Gerichte.

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