Wer kann mir bei einer Rückantwort an der Staatsanwaltschaft hilfen?
Liebe Leute kann mir jemand diese zwei Sätze formulieren. Welche soll ich ankreuzen das ich meine schaden zurück kriegen kann. Danke voraus.
1. Dieser aus d.tat entstandene anspruch ist bereit durh vollständige beitreibung/Abgeltung erloschen.
2.dieser aus der tat entstandene anspruch wird in voller Höhe zur Berücksichtigung bei einer etwaigen auskehrung von beigetriebenen Beträgen durch die Staatsanwaltschaft angemeldet.
4 Antworten
bei 1 ist alles erledigt und Du bekommst kein Geld mehr, da es schon bezahlt wurde bzw. der Anspruch erloschen ist.
Du musst doch wissen, ob dir dein Schaden bereits ersetzt wurde, oder ob du den noch einfordern musst.
Noch nicht derhans meine deutsch ist nicht so gut darum
Dann musst du das 2. Ankreuzen.
Wenn Du noch kein Geld bekommen hast, dann musst Du das zweite ankreuzen.