Wer kann mir bei einer Rückantwort an der Staatsanwaltschaft hilfen?

4 Antworten

bei 1 ist alles erledigt und Du bekommst kein Geld mehr, da es schon bezahlt wurde bzw. der Anspruch erloschen ist.

Du musst doch wissen, ob dir dein Schaden bereits ersetzt wurde, oder ob du den noch einfordern musst.


Josef266 
Beitragsersteller
 22.04.2021, 14:19

Noch nicht derhans meine deutsch ist nicht so gut darum

Dann musst du das 2. Ankreuzen.

Wenn Du noch kein Geld bekommen hast, dann musst Du das zweite ankreuzen.