Wer hat sich strafbar gemacht?

9 Antworten

Ist sehr schwierig, da die Polizisten quasi für die Verkehrsordnung sorgen müssen. Also somit mussten sie euch belehren, sodass sich dieser Vorfall nicht wiederholt und ein Unfall in Zukunft verhindert werden kann.

Ich sehe, dass aber genauso das der Polizist hierbei Körperverletzung begangen hat. Die Belehrung ist das Eine. Das müssen die machen. Aber mit dem Wahndreieck usw anfangen ist wirklich Schikane in meinen Augen.

Ich hoffe deinem Freund geht es soweit gut.


Kampfkatze123 
Beitragsersteller
 09.04.2020, 23:42

Danke, mein Freund ist bei seinem „wendemanöver“ in einem Gewerbegebiet „nur“ über eine durchgezogene Linie gefahren. Weit und breit war, aufgrund der Uhrzeit keine Menschenseele. Nur die Polizisten, die auf einem Parkplatz standen.

meinem Freund geht es gut, bis darauf, dass er sich extrem verarscht und ausgelacht fühlt.

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Nach der geltenden Rechtsprechung hat dein Freund eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen. Die Gerichte sind in der Vergangenheit bereits mit ähnlichen Fällen beschäftigt gewesen, so hat mal ein Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, weil er dringend musste, würde geblitzt, hat gegen den Bußgeldbescheid geklagt, sagte auch, dass pinkeln ein Grundrecht sei. Ergebnis, er hat verloren, das Gericht sagte, dass man vor Fahrtantritt dafür Sorge zu tragen hat, dass man während der Fahrt nicht so dringend auf die Toilette gehen muss, als das Ordnungswidrigkeiten "notwendig" sind, um rechtzeitig eine Toilette zu erreichen. Die Körperverletzung ist strittig, wenn dann durch Unterlassung, euch einfach die Fahrt fortsetzen lassen, wenn einer sagt, dass er mal dringend auf die Toilette muss, dass muss ein Polizeibeamter nicht, sonst könne ja jeder als Trick behaupten, er müsste dringend auf die Toilette gehen. Wenn einer Schmerzen hat, dann muss ein Polizist für eine profesionelle medizinische Versorgung sorgen, in dem er einen Rettungswagen anfordert.

Nein. Du irrst. Die Polizei hat hier nichts falsch gemacht. Dringend aufs Klo zu müssen, rechtfertigt nicht, Verkehrsregeln zu missachten. Oder eine Kontrolle zu vermeiden/abzubrechen.

Sehe ich nicht so.

Was denn für ein Grundrecht?

Dein Freund hat anscheinend ein eher rabiates Wendemanöver gemacht und damit die Polizei zu einer Routinekontrolle veranlasst.

Dass hierbei nach Verbandskasten etc, gefragt wird kann durchaus passieren


Kampfkatze123 
Beitragsersteller
 09.04.2020, 23:44

Das Grundrecht, auf Toilette zu dürfen! Dies wurde ihm trotz extremer Dringlichkeit verwehrt.

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BeviBaby  09.04.2020, 23:46
@Kampfkatze123

Zur Toilette zu dürfen ist kein Grundrecht. Das fällt vermutlich unter die Menschenwürde

Doch auch dann: zur Toilette zu müssen rechtfertigt nicht sich im Verkehr wir ein Rüpel aufzuführen und gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen.
Die Polizei hatte deutlichen Grund ihn anzuhalten und zu schauen, ob bei euch alles normal zugeht, sonst riskieren sie ggf. die Schädigung weiterer Personen.
Dass dein Freund so dringend zur Toilette musste wussten sie vermutlich nicht.

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Kampfkatze123 
Beitragsersteller
 09.04.2020, 23:47
@BeviBaby

Da liegen sie falsch. Durch Artikel 3 EMRK und Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes ist abgesichert, das NIEMANDEM der Toilettengang verwehrt werden darf.

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BeviBaby  09.04.2020, 23:50
@Kampfkatze123

Ihm wurde ja nichtmal der Toilettengang verwehrt... es wurde lediglich das Auto überprüft... und das war nichtmal 'willkürlich' sondenr hatte DURCHAUS seinen berechtigten Grund.

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BeviBaby  10.04.2020, 09:53
@Still

Es gibt Urteile dazu. Allerdings beziehen die sich immer auf 'wirkliche' Routinekontrollen; also Kontrollen, die wirklich 'willkürliche' nur Routine waren und wobei sich die Polizisten dann auch entsprechend 'rüde' verhalten haben.

Hierbei besteht halt ein eindeutiger Anlass für eine solche Kontrolle, da der Fahrer so rasant gefahren ist und auch eine gewisse Verpflichtung zu kontrollieren, ob da alles okay ist.
Sollten die Polizisten wirklich nur 'zeigen wollen wer der Boss ist' und den oben genannten Freund deswegen vorsätzlich demütigen wollen, dann wäre es etwas anderes, aber wie gesagt... die einzigen Urteile waren mehr so 'Machtmissbrauch zur Demütigung', da gab es aber meist keinen expliziten Grund für diese Kontrollen oder die Untersagung zur Toilette zu gehen, während hier ja das wilde Fahren einen liefert.

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Still  10.04.2020, 12:22
@BeviBaby

Ein Link wäre hilfreich und Toilette während einer Kontrolle ist schon mal unter sehr vielen Aspekten eher zu verweigern, vornehmlich der Eigensicherung.

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Naja, wenn ihr euch an geltendes Recht gehalten hättet, hätte der Polizist keinen Grund gehabt, euch anzuhalten. Er hat nur seinen Job gemacht. Ich wage zu bezweifeln, dass ihr ihn daraus einen Strick drehen könnt.


Kampfkatze123 
Beitragsersteller
 09.04.2020, 23:43

Das gibt Ihnen jedoch nicht das Recht, meinem Freund, das Grundrecht des Toilettenganges zu verwehren und darum ging es hier ja.

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Mugua  09.04.2020, 23:44
@Kampfkatze123

Ne, er hat euch lediglich die Weiterfahrt verwehrt, bis seine Überprüfung abgeschlossen war. Zwei unterschiedliche Dinge.

Ich glaube zudem nicht, dass es ein Grundrecht ist, daheim auf die eigenen Toilette zu dürfen, wenn man muss. Geschweige denn, Gesetze dafür zu brechen.

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Kampfkatze123 
Beitragsersteller
 09.04.2020, 23:45
@Mugua

Wäre es nur eine Überprüfung gewesen, wäre das ja vollkommen legitim. Uns aber absichtlich aufzuhalten während er sieht, dass mein Freund gekrümmt im Auto sitzt, ist eine Körperverletzung. Zudem frage er meinen Freund noch ob er „klein“ oder „groß“ müsse, bevor er mit seiner Diskussion begann.

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BeviBaby  09.04.2020, 23:47
@Kampfkatze123

Gut... wo ist denn jemand verletzt?

Kann das ein Arzt attestieren? Wurde er körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt?

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Mugua  09.04.2020, 23:48
@Kampfkatze123

Und du denkst nicht, dass der im Laufe seines Berufslebens mit unfassbar viele Lügnern und Simulanten zu tun hat, die vermutlich ihre Großmutter verraten würden, nur um einer Kontrolle zu entgehen?

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Kampfkatze123 
Beitragsersteller
 09.04.2020, 23:51
@BeviBaby

Laut § 340 StGB ist die Verweigerung des Toilettenganges eine Körperverletzung. Hierfür wurden zahlreiche Polizisten, Lehrer etc. Schon verurteilt. Dies bedarf auch keiner Diskussion mehr.

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Kampfkatze123 
Beitragsersteller
 09.04.2020, 23:52
@Mugua

Ach, also riskiert man, dass ein Mensch, mit Menschenrechten unweigerlich von sich lässt?

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BeviBaby  09.04.2020, 23:57
@Kampfkatze123

Nein, laut §340 ist eine Körperverletzung im Amt entsprechend zu bestrafen. Der Paragraph definiert NICHT eine Körperverletzung per se.

Dann geht es hier nicht um die Verweigerung des Toilettenganges, sondern um ein Routinemäßige Kontrolle, die durchaus auch nicht ohne Grund erfolgte. Der Freund ist gefahren, wie der letzte Egoist, da muss man gewisse Dinge prüfen, wenn man nicht riskieren will, dass dieser Rasante Fahrstil sich fortsetzt und ernsthafte Schäden entstehen.

Das fahrlässige Verhalten des Freundes war Auslöser für diese Kontrolle, die ich als mehr als berechtigt ansehe... dass er dann irgendwie noch erklärt er müsse zur Toilette wird den Polizisten vermutlich dazu gebracht haben 'schnell' zu machen.

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