Rückwärts auf die Kreuzung fahren?
Folgender Sachverhalt:
Ich fuhr heute auf eine unbeschilderte Straßenkreuzung zu; also gleichrangige Straßen, rechts vor links. Aus der rechten Straße (Vorfahrt) kam ein Auto auf den Kreuzungsbereich zugefahren. Allerdings nicht vorwärts, sondern im Rückwärtsgang... wohl aus der Parklücke heraus gefahren und zu faul zum wenden.
Wenn es zu einem Unfall gekommen wäre, wie sieht die Rechtslage aus?
Ich persönlich hätte wohl die Vorfahrt missachtet, wäre also schuld. Auf der anderen Seite fährt man aber auch nicht rückwärts auf eine Kreuzung!
6 Antworten
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. StVO §9 (5) https://dejure.org/gesetze/StVO/9.html
Für mich eindeutig, wer Schuld hat.
Hallo,
grundsätzlich ändert die Fahrstellung eines Fahrzeuges nichts an dessen Vorfahrt.
Bei einem Unfall wäre man also als NICHT Vorfahrtsberechtigter zunächst einmal Schuld.
Gleichwohl trifft aber auch den "Rückwärtsfahrenden" eine Teilschuld, da er sich entgegen des § 1 der StVO verhalten hat.
M.E. ist der Rückwärtsfahrer der "bösere Bube", s.meine Antwort: Er gefährdet doch wissentlich andere Verkehrsteilnehmer durch falsche Fahrweise.
Leider ist das aber durchaus in realen Leben öfter zu sehen,denn offensichtlich ist es in vielen Ländern der Welt wohl egal.
Die Vorfahrtsregelung (§ 8 StVO) sagt nichts darüber aus ob ein Auto vorwärts oder rückwärts faren muss, folglich ist es egal. Wenn es zum Unfall gekommen wäre hättest Du die Sache an der Backe.
Rückwärts fahren ist nicht verboten und er kam von rechts - richtig?
Wenn er rückwärts in Fahrtrichtung führe, dann würde ich dir zustimmen. Aber er kommt ja rückwärts aus der bevorrechtigten Straße (vermutlich von einem kreuzungsnahen Parkplatz) dem anderen entgegen, parkt also quasi von einer Straße auf die andere aus.
Beim Rückwärtsfahren unterliegt man einer besonderen Sorgfaltspflicht, man verliert aber nicht automatisch seine Vorfahrt. Daher wärt ihr wohl beide schuld gewesen.
Es riecht so trollig in der Frage