Wer hat Vorfahrt?
Hat der Radfahrer oder der Autofahrer in diesem Fall Vorfahrt?
5 Antworten
Hallo Maxumu,
theoretisch du, da der Fahrradfahrer auf dieser Fahrbahnseite nichts verloren hat.
Im Falle eines Unfalls würdet ihr beide eine Teilschuld bekommen.
emesvau
Der Radfahrer. Er fährt allerdings entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, daher würde er im Falle eines Unfalles vermutlich eine Teilschuld zugewiesen bekommen.
Der radfahrer. Vor allen beiden. Weil Querverkehr.
Und Fidralis hat recht. Der radfahrer ist ein geisterfahrer. Sofern möglich. Gilt auch für radfahrer das rechtsfahr gebot. Dieser müsste also auf der anderen seite den Radweg benutzen.
Der Radfahrer auch wenn er da nix zu suchen hat.
Der Radfahrer hat auch auf der falschen Seite Vorfahrt. Könnte ja auch ein Skateboarder oder ein Kind auf Tretroller oder ähnliches sein, der Autofahrer hat also damit zu rechnen, das aus der Richtung auch jemand schneller als ein Fußgänger kommt.
Wie schon geschrieben, kann es bei einem Unfall zu einer Teilschuld kommen.
Und unabhängig vom Unfall gibts Bußgeld, wenn die Polizei das sieht.
Das "höchstens" macht die Sache extrem gefährlich für den Radfahrer, mal abgesehen von der juristischen Betrachtung sieht fast kein Autofahrer in die falsche Seite, d.h. egal ob der Radfahrer das volle Leuchtprogramm (Wahnweste, Licht) spazieren fährt, wird er wohl "übersehen" werden und wenn es schlecht läuft, abgeräumt und am nächsten Tag steht wieder ein Unfall in der Lokalpresse.
Ich bin da ganz bei Dir. Ob der Radfahrer auf der falschen Seite fährt oder nicht, heißt ja nicht, daß der Autofahrer von seiner Sorgfaltspflicht entbunden ist. der muß dennoch nach re und li schauen. Zumal von einem Auto eine eindeutig höhere Gefahr ausgeht, als von einem Radfahrer oder einem Fußgänger.
Mag alles sein, aber niemand kann sich vor einem Augenblicksversagen freisprechen - die zweite Hauptgefahr kommt übrigens aus einer anderen Ecke:
Linksabbieger - er kommt hier auf der Fahrbahn von links, läßt (den durchgestrichenen grünen PKW) vorbei und biegt ab. Und spätestens er muß NICHT den Schulterblick nach links hinten machen, weil schlicht und ergreifend da einfach niemand fahren darf - hilft alles nichts, wenn jemand tot ist.
Also: NIEMALS gegen die Richtung fahren!
Der Radfahrer fährt auf der falschen Straßenseite. Aber dennoch gilt "Vorfahrt gewähren".
Warum sollte der da nix zu suchen haben? Er ist, wie vorgesehen, auf dem Radstreifen... Höchstens weil er in die falsche Richtung fährt...