Wer hat das zu entscheiden?
Ich lebe mit meinem Freund seit 11 Jahren zusammen mittlerweile haben wir eine 3 jährige Tochter. Nachdem dem wir die vaterschaftsanerkennung und die gemeinsame sorgerechtserklärung erledigt haben ,kommt nun die eigentlich Frage:Wenn nun irgendwann eine Trennung eintrifft wer entscheidet dann über den Aufenthalt des Kindes bzw.ich sehe es als selbstverständlich das das Kind zu mir gehört also ..wenn der Vater sagt nein bei mir soll sie wohnen ?Wie regelt man das?
7 Antworten
Zuallererst: nicht so pessimistisch, das wird schon! Denk doch nicht an so eine schlimme Sache!
Zweitens, entweder, man regelt das einvernehmlich, oder es wird das Familiengericht hinzugezogen, wo darüber entschieden wird, wo es denn dem Kind besser gehen würde. Und wenn nichts Aufregendes passiert ist, wie Misshandlungen oder Drogenkonsum, dann kommt das Kind in 99% der Fälle zur Mama.
Ja Danke ...also bin kein Pessimist aber es ist gut bescheid zu wissen .
Da müsstet Ihr Euch drüber einigen, denn Sorgerecht heißt auch Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn Du dann das z.B. alleine haben willst, muss Du das beantragen und bekommst es evtl. vom Gericht zugesprochen.
Bei geteiltem Sorgerecht entscheidet man selber wo das Kind sich wann aufhält. Manche wechseln wöchentlich, manche teilen sich nur die Wochenenden und Ferien auf, andere machen es nach gut dünken wie es gerade passt. Kommt auf das Verhältnis der Eltern zueinander an, das Verhältnis der Kinder zu dem jeweiligen Elternteil, kommt drauf an wo es in die Schule geht und wie weit die Eltern auseinander wohnen und was da Sinn macht usw.
Also wenn man sich im Guten trennt alles kein Problem nur Planung. Nur bei Kindeswohlgefährdung kann man alleiniges Sorgerecht beantragen.
Meistens bleiben die Kinder bei Mama weil sich ja hauptsächlich um die Angelegenheiten der Kinder gekümmert haben da sie in der Regel etwas weniger arbeiten als der Mann und etwas mehr Zeit für die Sorge um das Kind inverstiert haben. Somit empfinden ja die meisten Kinder die Mutter als ihre primäre Bezugsperson bei der sie selber bleiben wollen.
Da solltest du dir nicht jetzt Gedanken machen, es sei denn es zeichnet sich ab, dass ihr euch nächstens trennen werdet.
In der Regel werden der Mutter die Kinder zugesprochen und der Vater hat ein Besuchsrecht. Da es eben wichtig ist, dass die Kinder einen guten Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Einer der friedlich ist und man somit Rücksicht nehmen sollte.
Nur eben, das regelt man alles dann, wenn es wirklich Spruchreif ist, denn es kommt auch auf die jeweilige Lebenssituation drauf an. Da in aller erster Linie das Kindeswohl im Vordergrund steht.
Darum könnt ihr dies nicht einfach nun schon im Vorfeld schriftlich festhalten, wie das allenfalls mal geregelt werden würde.
Übers Familiengericht? Wenn man keine einvernehmliche Einigung erreichen kann, zugunsten des betroffenen Kindes..... dann muss es eben gerichtlich geklärt werden.
Und wenn das Kind bereits alt genug dafür ist, wird auch der Wunsch des Kindes mit in diesen Entscheidungsprozess einfließen.
Euer gemeinsames Kind ist kein Wandschränkchen über das einer von beiden 4 Prozent mehr Besitzrecht hat als der andere und daher dann solange darüber gestritten wird bis einer "gewinnt"