Eine Frau aus Rheinland-Pfalz war von den Werbeanrufen so genervt, dass sie zur eine Trillerpfeife griff und pfiff dermaßen in den Hörer, dass die Mitarbeiterin am anderen Ende der Leitung ein Lärmtrauma leidet. Die Frau mit ihrer Aktion mit der Trillerpfeife musste sie vor Gericht wegen Körberverletzung verantworten und musste eine 800,- € Strafe zahlen.
Also lass es lieber sein, denn sonst kannst du ebenso dafür bestraft werden, außerdem können Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen auf dich zukommen und das Ganze wird teuer.
Übrigens: Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer (d. h. anonym) ist nicht erlaubt und wird mit einer Geldbuße von 300.000,- € geahndet.