Wer darf den Hund behalten?

13 Antworten

Für mich steht nicht im Vordergrund, wem der Hund rechtlich gehört, sondern wo er das bessere Leben hat. Leider ist es ja oft so, daß bei der Trennung eines Paares Tiere o. Kinder benutzt werden, um dem (Ex-) Partner wehzutun. Dabei wird fast nie an die Leiden der Lebewesen gedacht, die nur als Spielball im bösen Trennungsspiel benutzt werden, obwohl sie ja schon genug unter der Trennung leiden.

Mein Vorschlag wäre, sich vernünftig darüber zu unterhalten, wo der Hund es letztlich am besten hat. Das fängt damit an, wer genug Zeit hat, bis hin zu den finanziellen Dingen.

Wenn auf der Urkunde der Freund steht, dann ist dieser auch der rechtmäßige Besitzer. Die Beziehung zum Tier steht allerdings anders als bei Kindern nicht zur Debatte.

Gruß raroc

Gesetzlich gehört der Hund ihrem Freund da er auf der Besitzurkunde als Hundehalter eingetragen ist.

der besitzer lt. urkunde ist ihr freund, also darf er ihn gesetzlich behalten.

aber vielleicht lässt es sich ja aussprechen u. deine schwester bekommt ihn. wenn ihr freund das zulässt...

Der besitzer ist der Freund und wenn deine Schwester Ihn haben möchte, dann müssen die Beiden sich absprechen und eine Einigung finden!