Wer bezahlt Beerdigung und Wohnungsauflösung meines Onkels?
Mein Onkel war Alkoholiker. Er hatte immer nur irgendwelche Jobs und kein Geld. Jetzt ist er gestorben. Wer bezahlt nun die Beerdigungskosten und die Wohnungsauflösung? Mein Vater hat selbst nichts. Seine Schwester und der zweite Bruder haben ein Haus bzw. Barvermögen. Wollen aber nicht aufkommen. Ich hab ihn trotz allem gemocht, aber leider gehts mir finanziell auch nicht so toll. Wer muß nun das alles bezahlen?
8 Antworten
Wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, sprich Ehefrau oder Kinder und er nicht versichert war, gibt es eine sogenannte Sozialbestattung die die Stadt übernimmt, ist natürlich alles vom billigsten, dennoch mit Würde.
Danke für deine Antwort. Die hat mir fürs Erste am Besten geholfen.
Anzumerken ist noch, dass, wenn der Staat zahlt, die billigste Variante genommen wird- und das ist eine Feuerbestattung. Nur zur Info.
Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich (JA - es zahlt nicht der Staat sondern die Stadt). Manche lassen anonym einäschern, andere gestatten den Angehörigen die Wahl zwischen einer relativ einfachen Urnenbeisetzung und einer relativ einfachen Erdbestattung.
Das ist nicht richtig, kenne einen Fall aus meiner Verwandtschaft, wo der Verstorbene auf Staatskosten ganz normal, ohne Einäscherung, beerdigt wurde
Grundsätzlich stehen die Erben dafür ein.
Wenn es keine Erben gibt, z.B. weil sie die Erbschaft ausschlagen, bleibt Vater Staat übrig.
Letztlich ist es eine sehr persönliche Frage, ob die Familienangehörigen eventuell bereit sind, jeder etwas dazuzugeben, aber wie gesagt, das ist eine sehr persönliche Entscheidung
Falsch! Erbe und Bestattungspflicht sind zwei völlig unterschiedliche Dinge!
Der Erbe Gemäß § 1968 BGB sind die Erben verpflichtet, die Kosten für die Beerdigung des Erblassers zu tragen. Gibt es mehrere Erben, haften diese als Gesamtschuldner.
Wird das Erbe ausgeschlagen, zahlt der Erbe aber meist trotzdem für die Beerdigungskosten: Als Unterhaltsverpflichteter oder wegen einer öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht.
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/11/28/index8.html
Wenn ihr das Erbe auf dem Nachlassgericht ausschlagt, wird ein Nachlassverwalter eingesetzt und die Kosten meist vom Staat übernommen.
Falsch! Erbe und Bestattungspflicht sind zwei völlig unterschiedliche Dinge!