Wer bezahlt Beerdigung und Wohnungsauflösung meines Onkels?

8 Antworten

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Wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, sprich Ehefrau oder Kinder und er nicht versichert war, gibt es eine sogenannte Sozialbestattung die die Stadt übernimmt, ist natürlich alles vom billigsten, dennoch mit Würde.


pepsi40 
Beitragsersteller
 17.07.2008, 21:02

Danke für deine Antwort. Die hat mir fürs Erste am Besten geholfen.

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Anzumerken ist noch, dass, wenn der Staat zahlt, die billigste Variante genommen wird- und das ist eine Feuerbestattung. Nur zur Info.


derbas  16.09.2013, 23:19

Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich (JA - es zahlt nicht der Staat sondern die Stadt). Manche lassen anonym einäschern, andere gestatten den Angehörigen die Wahl zwischen einer relativ einfachen Urnenbeisetzung und einer relativ einfachen Erdbestattung.

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LaOla60  17.07.2008, 20:25

Das ist nicht richtig, kenne einen Fall aus meiner Verwandtschaft, wo der Verstorbene auf Staatskosten ganz normal, ohne Einäscherung, beerdigt wurde

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Grundsätzlich stehen die Erben dafür ein.

Wenn es keine Erben gibt, z.B. weil sie die Erbschaft ausschlagen, bleibt Vater Staat übrig.

Letztlich ist es eine sehr persönliche Frage, ob die Familienangehörigen eventuell bereit sind, jeder etwas dazuzugeben, aber wie gesagt, das ist eine sehr persönliche Entscheidung


derbas  16.09.2013, 23:17

Falsch! Erbe und Bestattungspflicht sind zwei völlig unterschiedliche Dinge!

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Der Erbe Gemäß § 1968 BGB sind die Erben verpflichtet, die Kosten für die Beerdigung des Erblassers zu tragen. Gibt es mehrere Erben, haften diese als Gesamtschuldner.

Wird das Erbe ausgeschlagen, zahlt der Erbe aber meist trotzdem für die Beerdigungskosten: Als Unterhaltsverpflichteter oder wegen einer öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht.

http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/11/28/index8.html

Wenn ihr das Erbe auf dem Nachlassgericht ausschlagt, wird ein Nachlassverwalter eingesetzt und die Kosten meist vom Staat übernommen.


derbas  16.09.2013, 23:16

Falsch! Erbe und Bestattungspflicht sind zwei völlig unterschiedliche Dinge!

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