Mein Bruder ist gestorben, ich soll jetzt alleine die Beerdigungskosten zahlen, obwohl da noch eine Schwester ist. Ist das rechtens?
Ich hatte mit meinem Bruder den letzten Kontakt vor ca 30 Jahren. Nun ist er wohl gestorben. Das Erbe habe ich ausgeschlagen. Nun wollen die eine Seebestattung von mir bezahlt haben. Komischerweise ist meine Schwester raus. Wieso muss ich jetzt alleine zahlen? Und wer hat die Seebestattung bestellt? Mein Bruder ist ja nicht mal beerdigt. Er ist bisher nur verbrannt worden. Die Asche muss bis April 2019 warten.
8 Antworten
Wenn Du das Erbe ausgeschlagen hast, dann bist Du zu gar nichts verpflichtet, sondern ausschliesslich derjenige, der das Erbe angenommen hat, muss auch die Bestattung bezahlen.
Gab es gar nichts zu erben, dann werden die Bestattungskosten unter den Hinterbliebenen aufgeteilt, als beide Geschwister. Auf jeden Fall allerdings bezahlt derjenige, der diese Seebestattung in Auftrag gegeben hat.
Sie hätten mich gewählt.... Hallo? Wurde da gewürfelt? Ich verstehe das nicht!
Völliger Blödsinn ein Erbe ausschlagen hat nichts mit der Bestattungspflicht zutun 🙈
dann bist Du zu gar nichts verpflichtet,
FALSCH, als nächster Angehöriger wäre er dazu trotzdem verpflichtet. So sieht´s nun mal aus.
lesen kannst auch nicht, wenn die Schwester raus ist, beide haben die Erbschaft ausgeschlagen, so kann sich die Stadt das Geld von einem der Beiden erstatten lassen. üblicherweise der der besser gestellt ist.
so wie es aussieht war wohl nix zu erben - die Beerdigungskosten werden üblicherweise aus dem Erbe gezahlt.
die Eltern werden beide Tot sein
Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer regeln die so genannte Bestattungspflicht. Bestattungspflichtig sind die nächsten Verwandten in einer vom Gesetz Reihenfolge. Ganz an der Spitze stehen Ehepartner, dann folgen Kinder, Eltern und später dann auch Geschwister. Wenn also kein vorrangig Bestattungspflichtiger existiert, ist man als Bruder bzw. Schwester verpflichtet die Bestattung seines Angehörigen zu organisieren.
Wenn man das nicht tut - aus welchem Grund auch immer - tritt das Ordnungsamt des Sterbeortes auf den Plan und ordnet die Bestattung an. Es tritt auch für die dafür entstehenden Kosten in Vorleistung, holt sich diese dann aber von den gesetzlich Bestattungspflichtigen wieder, sofern das möglich ist.
Warum Deine Schwester nicht mit herangezogen wird, können wir hier nicht beantworten. Eventuell, weil sie nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt.
Über das Recht, Widerspruch gegen die behördliche Entscheidung einzulegen wurdest Du sicher mit dem Schreiben, das Dich erreichte informiert. Ansonsten wäre es eventuell ratsam juristisch fundierten Rat von einem Fachmann einzuholen.
Nun wollen die eine Seebestattung von mir bezahlt haben.
zunächst mal zahlt der, der das in Auftrag gegeben hat. Die nächsten Angehörigen sind für die Beerdigungskosten verpflichtet. Auch deine Schwester ist mit im Boot - es sei - Sie kann die Kosten nicht aufbringen - ALG2 z.B.
eine normale Urnenbestattung würde voll ausreichen.
1. Deine Schwester ist mit Bestattungspflichtig
2. Niemand anders als der Bestattungspflichtige bestimmt die Bestattungsart, also ist das schon nicht korrekt einfach eine Seebestattung zu veranschlagen
Geh zu dem Bestatter und kläre das ab.
Du kannst die Bestattungsart bestimmen und somit auch wie teuer sie werden wird
Ich habe durch das Vollzugsschreiben auch dir Rechnungen dieses Betattungsunternehmens gelesen. In Auftrag gegeben hat das die Stadt wo er gemeldet war. Aber die Asche ist noch da. Ich habe gefragt, ob ich (wenn ich schon zahlen muss), über die Asche verfügen kann. Nein ist die Antwort! Ich habe keinerlei Rechte an der Asche
Weigere dich einfach. Du hast nichts bestellt und musst es deswegen auch nicht bezahlen.
Kannst auch einen Rechtsanwalt um Rat fragen.
Ja, aber wieso ich alleine? Wieso nicht meine Schwester zur Hälfte?