Wohnungsauflösung verstorbene Tante; wessen Pflicht?

8 Antworten

was heisst "Aufgabe übertragen ?"

bist du als Erbe eingesetzt ? Gibts überhaupt ein Testament ?

Wenn nicht, dann kannst du nur mit Vollmacht der beiden Geschwister tätig werden, wenn die einverstanden sind, unterschreiben sie eine Vollmacht, auch fürs Bankkonto, und dann kannst du Entrümpelung beauftragen, Wohnung, Strom, Telefon, Zeitungen etc kündigen, evtl Gegenstände von materiellem oder immateriellen Wert mitnehmen und nach Absprach mit den Erben verteilen.

Für die Pflichten die nach dem Sterbefall entstehen, sind die Erben zuständig, die ja auch evtl Ersparnisse und Wertgegenstände bekommen. Davon muss die Miete bezahlt werden bis die von den Erben ausgesprochene Kündigung wirksam wird, die Beerdigungskosten, und dazu gehören auch die Kosten für die Räumung. Da gibts Firmen die sowas machen.

Und aufpassen: wenn du was beauftragst, musst du auch bezahlen. Also vorher klären, ob genug Geld da ist und ob die Erben das akzeptieren, oder vielleicht sogar das Erbe ausschlagen wollen.

Lebt die Tante im Moment noch und ihr redet erst darüber? Sofern Tante in einer Mietwohnung lebt, kann sie dies entsprechend auch bereits mit dem Vermieter vereinbaren.

Die hier anfallenden Unkosten plus die Bestattungskosten schmälern dann dein Erbe. Empfehlen würde ich diesen Schritt aber nur, wennTante gut organisiert ist und du dir sicher bist, dass dir hier keine wichtigen Unterlagen oder Nachlasswerte verschwinden.

Es ist deine Pflicht als Erbe alle Verträge der Tante zu kündigen und sonstige Rechten und Pflichten wahrzunehmen.

Welche Person die Bestattung ordnet, ist eigentlich egal, bezahlen müssen die Angehörigen.

Bei einem MV sieht das anders aus, das müssen die Erben ordnen, und auch bezahlen, oder eben auf das Erbe verzichten.

Dann bekommt der Vermieter nach Monaten die Erlaubnis vom Nachlassgericht für alles, was nötig ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zuständig für die Wohnungsräumung sind im Falle X die Erben-(gemeinschaft )

Achte nur bitte darauf, dass die Bezahlung der Bestattungskosten sicher ! gewährleistet ist. Denn salopp ausgedrückt .... wer die Musik bestellt bezahlt sie auch.


claudiask 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 10:59

Die Bestattungskosten hat sie gesichert. Doch sie ist der Ansicht, dass es auch Entrümpelungsfirmen gibt, die das KOSTENLOS machen.

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wilees  14.04.2020, 11:00
@claudiask
dass es auch Entrümpelungsfirmen gibtt, die das KOSTENLOS machen.

wenn es wirklich verwertbare Möbel etc. gibt ja, ansonsten .... Entrümpelungsfirmen sind keine "Sozialunternehmen".

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schleudermaxe  14.04.2020, 11:13
@claudiask

... wie gesichert, die Summe gehört doch in die Erbmasse, oder hast Du das Geld schon?

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bist du denn Erbe? Wenn ja, nimmst du das Erbe an?

nimmst du es an, kannst du von der Erbschaft auch ein Entrümpelungsunternehmen beauftragen.

lehnst du das Erbe ab, geht es dich nichts an


claudiask 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 10:54

Ja, sie hat mich als Erbe eingesetzt. Dir Beerdigung würde ich ja organisieren. Aber mit der Wohnungsauflösung habe ich ein echtes Problem

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Lysandra13  14.04.2020, 11:01
@claudiask

gibt es denn was zu erben? Ansonsten schlage das Erbe schriftlich aus, dann hast du damit nichts zu tun

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claudiask 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 10:32
@Lysandra13

Nein, es gibt nicht wirklich was. Tante hat mir nur gesagt, wo sie ihre ec-karte (hat mir kontovollmacht gegeben) und das geld für die bestattung aufbewahrt. Mehr gibt es nicht, da sie auch gerade in eine neue wohnung gezogen ist, was ihre ersparnisse aufgebraucht hat

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claudiask 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 10:55
@Lysandra13

Muss ich das schriftlich machen? Wann und wo? Weil Sie mich als Erbe im Testament eingetragen hat. Ich weiß gar nicht, ob sie das irgendwo "offiziell" hinterlegt hat. Muss ich fragen

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Lysandra13  21.04.2020, 10:56
@claudiask

das musst du schriftlich machen. Du hast 6 Wochen bis nach Bekanntgabe Zeit das beim nachlassgericht einzureichen.

du kannst generell dort anrufen und dich informieren

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