Verwandte Themen

Wer hat schon auf Ebay, Kleinanzeigen, Vinted, Rebuy etc. private Sachen verkauft und ist aufgrund der Menge/Einnahmen vom Finanzamt abgeschrieben worden?

Ich beziehe mich auf dieses Gesetz:

https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/ebay-online-verkauf-steuern-100.html

Demnach könnte das Finanzamt alle belangen, die mehr als 30 Artikel pro Jahr bzw. mehr als 2000€/Jahr mit ihren privaten Sachen einnehmen.

30 Artikel pro Jahr halte ich für einen Witz.

Wenn Kinder aus der Kleidung heraus wachsen, man Gewicht verliert und sich neu einkleiden muss, umzieht oder eine Wohnungsauflösung machen muss, kommen im Jahr deutlich mehr als 30 Teile zusammen.

Dennoch ist man kein gewerblicher Händler, sondern ein Privatmensch, der die Sachen nicht wegwerfen oder verschenken will (wo eh alles teurer wird) oder sich auf den Flohmarkt stellen will.

Wobei Flohmärkte auch unter die Regel fallen...

Gewinnerzielung ist es auch nicht, wenn man Dinge teuer einkauft und Jahre später gebraucht deutlich billger wieder abgibt.

Die Regeln werden unterschiedlich ausgelebt, einige werden angeschrieben und andere nicht.

Angeblich kommt man nur da raus, wenn man von allem die Bons aufbewahrt und dem Amt nachweist, wie alt das vorhwar und wie der Preis verfallen ist.

Das kann es doch auch nicht sein? Über jedes Teil Buch zu führen...

Wer von Euch ist diesbezüglich schon vom Finanzamt abgeschrieben worden und hat Forderungen erhalten?

Ich nicht, ich finde das aber alles sehr schwammig.

Nein, habe keine Post bekommen 100%
Ja, habe Post vom Finanzamt bekommen 0%
Ich habe deshalb ein Kleingewerbe angemeldet 0%
Steuern, eBay, Steuererklärung, Kleinanzeigen, Finanzamt, Gebrauchtwaren, Rebuy, Verkäufer, Verkauf, Wohnungsauflösung, Gewerblich, Momox, Vinted
Wohnungsauflösung bei Haftstrafe des Mieters

Liebe Community, ein Mieter (Anfang 20) muß nach einer vorausgegangenen kürzeren Haftstrafe unvermittelt eine längere Haftstrafe antreten, weshalb die Arge keine weitere Mietzahlung mehr übernimmt. Der Berufsbetreuer bestellt den Vermieter in die Wohnung und überredet ihn zur Unterzeichnung eines Mietaufhebungsvertrags mit sofortiger Wirkung zur Monatsmitte, da ab sofort keine Miete mehr käme. Die Wohnung befindet sich in einem desolaten Zustand, zugemüllt bis unters Dach mit wertlosem Mobiliar und verräucherten Polstern, die Wände in grellbunten Farben gestrichen. Als sichtbare Wertgegenstände sind Fernseher, Flachbildschirm, Waschmaschine, Mikrowelle vorhanden. Der Betreuer erklärt sich für die Auflösung der Wohnung als „nicht zuständig“, da kein Geld vorhanden sei. Mit seinen persönlichen Sachen könne der Mieter bis zum Auszug in zwei Tagen machen was er wolle, der Müll und die Entrümpelung und Wohnungsrenovierung sei dagegen alleinige Sache des Vermieters.

Ist das die Rechtslage? Bisher hieß es immer nur, es entstünden dem Vermieter keinerlei Nachteile, da sämtliche Kosten von der Arge übernommen würden, und er wird dringend gebeten das Mietverhältnis aufrecht zu halten um dem Mieter die Zukunft nicht zu verbauen.

Es bestünde jedoch die Möglichkeit nun einen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren, der ebenfalls unter Betreuung steht, doch weitere Angaben zu dieser Person seien aus „Datenschutzgründen“ nicht möglich. Da die langjährigen Mieter des Hauses bereits mit Kündigung drohten, falls sich die Belästigungen durch einen ungünstigen Mieter (Polizeibesuche, Freunde...) nicht bessern, kommt ein fragwürdiger Nachmieter nicht infrage.

Geht den Berufsbetreuer die Wohnungsauflösung unter diesen Gegebenheiten wirklich nichts an? Ist es nicht seine Aufgabe beim Jobcenter nachzufragen inwieweit Räumungskosten übernommen werden können? Vielleicht kann jemand freundlicherweise Auskunft geben, der mit dieser Rechtslage vertraut ist? Vielen Dank im voraus!

Kündigung, Mietrecht, ARGE, Betreuung, haftstrafe, Wohnungsauflösung
Wohnungsauflösung im Todesfall. Wer darf sich darum kümmern?

Hallo!

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Die Situation ist folgende:

Mein Großonkel ist vor kurzem verstorben. Er hat zwar 2 Söhne, zu denen aber seit über 20 Jahren keinerlei Kontakt mehr bestand. Zudem hinterlässt er eine Schwester, eine Nichte und eben mich, die Großnichte. Wir haben uns auch um die Beerdigung gekümmert. Das hat er so gewollt und auch schriftlich festgelegt. Da liegt auch nicht das Problem. Die Beerdigung hat bereits stattgefunden (besagte Söhne sind nicht erschienen).

Das Problem ist, dass es kein Testament gibt (nur verschiedene Notizen mit Stichworten, seine Wünsche betreffend), und wir nun keine Ahnung haben, ob wir die Wohnung auch auflösen dürfen, oder nur die gesetzmäßigen Erben (Söhne).

Denn es ist ja so: Dadurch, dass mein Großonkel so viele Jahre keinerlei Kontakt mehr zu den Söhnen hatte und die drei damals auch im Streit auseinander gegangen sind, wird wohl kaum Interesse ihrerseits bestehen, die Wohnung in seinem Sinne aufzulösen.

Sprich zumindest verwertbare Sachen wie Kleidung, Bücher und so, an soziale Einrichtungen zu spenden.

Die würden vermutlich alles einfach entsorgen/ auf den Müll werfen lassen.

Und das liegt uns im Magen, um ehrlich zu sein. Weil er ein sehr sozialer, und auch gläubiger Mensch war. Daher würden wir uns eben gern darum kümmern.

Nur weiß ich eben nicht, ob wir das dürfen und finde auch nicht so wirklich eine Antwort darauf.

Aber vielleicht habt Ihr/ haben Sie ja eine?!

Ich würde mich freuen!

Vielen Dank!

Erbrecht, Wohnungsauflösung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Wohnungsauflösung