Wenn meine Vermieterin das Haus verkaufen will kann sie mich dann rauswerfen?

7 Antworten

Nein.

Kauf bricht nicht Miete.

Der neue Vermieter muss in den Mietvertrag eintreten und kann euch nur fristgemäß wegen Eigenbedarf kündigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

a45654 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 14:28

Aber wir sind doch alle Menschen warum kann ein Mensch einen anderen Menschen rauswerfen deiner Ansicht nach?

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a45654 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 14:48
@Christiangt

Und deshalb darf er einen Mietvertrag der nicht aussagt das er irgendwann seine Wohnung vielleicht nicht mehr vermieten will brechen?

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Christiangt  05.02.2022, 14:54
@a45654

Das muss nicht im Mietvertrag stehen, das steh im Deutschen Gesetz.

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a45654 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 14:56
@Christiangt

Dagegen würde ich mit einem Anwalt vorgehen wenn meine Vermieterin meint sie kann mich rauswerfen.

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Christiangt  05.02.2022, 15:18
@a45654

Kann man natürlich, aber wenn der Eigenbedarf begründet ist und du die Gesetzliche Frist ( je nach länge des Mietverhältniss bis zu 9 Monate) zum Ausziehen bekommst, dann kannst du da nichts gegen machen. Da musst du schon besondere Gründe der Unzumutbarkeit finden damit du nicht ausziehen musst. Und Ich sag dir ehrlich Ich als Mensch bin zu allen nett aber wen wer gegen mich steuert , der bekommt es zurück. Ich würde dir die Miete zu erhöhren, dass du garkeine Lust mehr hättest bei mir zu wohnen.

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PlayadeMuro  05.02.2022, 15:58
@a45654

Da wirst Du keinen Blumentopf gewinnen! Außer Spesen nichts gewesen!

Wenn Dir der neue Eigentümer, mit einer angemessenen Frist, wegen Eigenbedarf kündigt, dann wirst Du wohl oder übel ausziehen müssen, ob Dir das passt oder nicht!

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Silo123  06.02.2022, 10:36

Genau SOO ist es

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Nein, aber der neue Eigentümer, wenn er in deiner Wohnung wohnen will.


a45654 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 14:27

Aber wir sind doch alle Menschen warum kann ein Mensch einen anderen Menschen rauswerfen deiner Ansicht nach?

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a45654 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 14:29
@Christiangt

Und Eigentum zählt da mehr als Menschen?

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Bargeldnutzer  05.02.2022, 14:30
@a45654

Er ist doch auch ein Mensch.

Ja, Mensch mit Eigentum zählt da mehr als Mensch ohne Eigentum.

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a45654 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 14:32
@Bargeldnutzer

Aber wenn jemand vermietet gibt er doch in dem Moment ein Hausrecht für einen gewissen teil seines Hauses, ab muss er da nicht vorher nachdenken?

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Bargeldnutzer  05.02.2022, 14:40
@a45654

Nein, denk du doch nach, dass du kein Recht hast, da immer wohnen zu können.

Das Haus kann auch abgerissen werden, dann musst du auch raus.

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Christiangt  05.02.2022, 14:41
@a45654

Du musst als Mieter vorher darüber nachdenken, dass dein Vermieter irgendwann vieleicht in seine eigene Wohnung einziehen möchte. Er kann also sein "Hausrecht" nach einer Frist zurück bekommen.

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a45654 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 14:42
@Bargeldnutzer

Ich fände es gerecht wenn ich Vermieter wäre und ein Mieter kommen würde wenn er raus soll wegen Einsturzgefahr wenn er mich verklagt ich finde das muss ich vorher wissen wenn ich jemand vermiete das ein haus nicht ewig hält

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a45654 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 14:46
@Christiangt

Wenn ich mit meinem Vermieter einen Mietvertrag mache dann gehe ich nicht davon aus das er irgendwann seine Wohnung vielleicht nicht mehr vermieten will außer es ist so besprochen

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Christiangt  05.02.2022, 14:52
@a45654

Ja dann bist du jetzt schlauer, bei einem Privatvermieter solltest du immer davon ausgehen das irgendwann Eigenbedarf angemeldet werden kann.

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Bargeldnutzer  05.02.2022, 14:57
@Christiangt

Ach geht so, möchtest du aus deinem EFH ausziehen und in eine der 65m² Wohnungen in deinem 6 Fam-Haus ziehen?

Also das kann man vorher schon absehen etwas.

Aber wir werden wahrscheinlich unsere Mieter auch rauswerfen und das EFH dann vermieten, weil die alles ebenerdig haben und wir haben Treppen.

So in paar Jahren.

Aber das ist eben keine Standardwohung, der hat Terrasse, 500m² Garten, das ist eine ETW die vorher selbstgenutzt auch war.

Aber in einem 6 Fam.Haus bist relativ sicher.

Wenn du dann auch nicht im EG bist, allermeist wollen die Vermieter ins EG...

Dann bist relativ safe.

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a45654 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 14:57
@Christiangt

Davon gehe ich auch weiterhin nicht aus außer es ist so besprochen

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a45654 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 14:59
@Bargeldnutzer

Davon gehe ich auch weiterhin nicht aus außer es ist so besprochen

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Bargeldnutzer  05.02.2022, 15:02
@a45654

Ja, dann wirst du halt überrascht, ist doch auch was Feines?

Du bekommst gar keine Wohnung, Jung, wenn du mit dem Vermieter so rumhampelst.

Warum sollte ich an dich vermieten, der es wagt, mit Forderungen an mich zu treten, bevor er überhaupt anmietet?

Da kannst du einfach wieder nach Hause gehen.

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Christiangt  05.02.2022, 15:12
@a45654

Da musst du schon einen besonders netten Vermieter haben. Selbst Ich als besonders netter Vermieter habe meinen Mietern nur eine Garantie gegeben , dass meine Erben Sie nicht einfach rauswerfen dürfen. Aber zu Lebzeiten gibt kein normaler privater Vermieter dir dafür eine Garantie.

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Christiangt  05.02.2022, 15:16
@Bargeldnutzer

Ich werde keine Kinder haben, es wird meine Nichte erben ;) , aber im Normalfall sind die Mieter eher als Ich Tod . Bei neuen Mietern enscheide Ich natürlich anders.

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Nein, niemand kann dich rauswerfen. Sie kann Eigenbedarf für deine Wohnung anmelden, muss aber bestimmte Fristen einhalten und darf auch nur bestimmte Familienmitglieder in die Wohnung ziehen lassen.

https://www.mietrecht.com/vermietetes-haus-kaufen-eigenbedarf/


DerCaveman  05.02.2022, 14:33

Eigenbedarf und Verkauf schliessen sich aber gegenseitig aus.

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critter  05.02.2022, 14:35
@DerCaveman

Nein, nach einer bestimmten Frist ist auch dem neuen Eigentumer die Möglichkeit gegeben, Eigenbedarf anzumelden. Er darf das nur nicht gleichzeitig mit der Übernahme des Hauses.

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DerCaveman  05.02.2022, 14:48
@critter

Natuerlich kann der neue Eigentuemer wegen Eigenbedarfs kuendigen (sofern denn Eigenbedarf besteht). Die verkaufswillige Vermieterin kann es jedoch nicht. Um die geht es aber in der Frage und eben nicht um den neuen Eigentuemer.

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a45654 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 14:49
@DerCaveman

Es geht um den Verkäufer, das ist korrekt.

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Nein, der neue Eigentümer kann in gewissen Fällen das Mietverhältnis aber mit Frist kündigen.

In ganz seltenen Fällen ist das möglich, etwa wenn es der Vermieterin über einen längeren Zeitraum nicht gelingt ihre Immobilie zu veräußern und Du der Grund dafür bist.

Das muss dann allerdings konkret nachgewiesen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

a45654 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 14:30

Aber wir sind doch alle Menschen warum kann ein Mensch einen anderen Menschen rauswerfen deiner Ansicht nach?

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PlayadeMuro  05.02.2022, 15:54
@a45654

Ganz einfach!

Du bist nur Mieter und kein Eigentümer dieses Hauses.

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