Wenn meine Eltern sterben krieg ich das Geld?

6 Antworten

Von Experte AnnaStark bestätigt

Dann wärst du der einzige gesetzliche Erbe. Per Testament könnten deine Eltern wen anders als Erbe einsetzen, dann hättest du ggf nur eine. Anspruch auf die Hälfte als Pflichtteil.

Aber idr wäre es so das du ihr ganzes Geld erbst. Aber auch eventuelle Schulden und Dinge wie zb die Beerdigung müssten bezahlt werden.

Außerdem wärst du mit 13 nicht voll Geschäftsfähig. Wirklich darüber verfügen könntest du daher erst mit 18 über das Geld.


NaniW  07.12.2024, 12:57

Nö, wenn die Eltern Geschwister haben, diese Kinder ect., wenn da also noch Onkel, Tanten, Cousin, Cousinen vorhanden sind, sind die alle Erbberechtigt. Vor allem bildet sich dann eine Erbengemeinschaft, wenn kein Testament vorhanden ist. Selbst mit Testament könnten direkte Verwandte das auch anfechten.

Alles Gute

LG

Stefan1248  07.12.2024, 15:34
@NaniW

Nein, das stimmt nicht.

Nur Abkömmlinge (kinder) sind nach § 1924 BGB erben erster ordnung. eltern, geschwister etc. Sind erben nachgehender ordnungen nach §§ 1925ff BGB

Und nach § 1930 BGB ist Verwandter nicht zur Erbfolge berufen, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist.

NaniW  07.12.2024, 17:16
@Stefan1248

tja, meine Eltern sind beide gestorben, wir wurden vom Gericht, mangels Testament zum Notar bestellt, samt Verwandtschaft. Die Familie hat das Erbe ausgeschlagen, damit mein Bruder und ich je zur Hälfte erbten.

Alles Gute

LG

Juice85  20.04.2025, 14:41
@NaniW

Nein nur die Kinder bilden eine Erbengemeinschaft. Wäre ja auch ziemlich unfair, wenn nicht die Kinder alles erben würden


peterobm  07.12.2024, 11:50

auch dann nicht

sarah3  07.12.2024, 11:51
@peterobm

Ja eun treuhaender der es im sinne des kindes verwaltet.

NaniW  07.12.2024, 12:36
@sarah3

Im Sinne der Kinder, sie hat ne Schwester. Wenn kein Testament vorhanden ist, geht die Erbfolge noch viel weiter. Hab das alles leider durch, kannst ja mal meine Antwort an die FS lesen.

Alles Gute

LG

Hallo reira21

das kommt auf einige Faktoren an und du bist mit 13 noch Minderjährig und nicht Geschäftsfähig. Du würdest einen Erbschaftsverwalter, bis zur Volljährigkeit bekommen. Selbst wenn ein Testament vorhanden wäre, darfst du als Minderjährig nicht frei darüber verfügen.

Aus trauriger Erfahrung kann ich dir sagen, als unsere Eltern starben, war kein Testament vorhanden und somit wirst du vom Gericht angeschrieben, da Erbschaften übers Gericht laufen. Ebenfalls werden alle lebenden, direkten Verwandten wie Onkeln, Tanten, Cousin, Cousinen ect. angeschrieben. Denn das ist die sogenannte Erbengemeinschaft. Wenn du ne gute Family hast, verzichten die alle zu euren/deinen Gunsten auf ihren Anspruch, oder du musst alles mit den Personen teilen, die das Erbe annehmen. Je mehr Personen ein Erbe anerkennen, desto weniger bekommst du am Ende, da es gerecht aufgeteilt wird vom Gericht Bei uns war es so, das alle verzichtet haben und nur mein Bruder und ich, alles je zur Hälfte erbten. Und das ist wirklich so, halbes Haus, halber Wald, halbes Auto, halber Tisch, halber Stuhl....!

Das Gericht setzt dann noch die Erbschaftssteuer fest, die du bezahlen musst, sonst bleibt das Erbe unter gerichtlichem Verschluss. Das bleibt es übrigens auch, wenn sich Erben und Erbengemeinschaften nicht einig werden ! Und selbstverständlich stellt dir auch das Gericht seine Arbeit in Rechnung, für das Erbschaftsverfahren. Mit Testament geht alles etwas schneller, aber einiges kommt selbst mit Testament auf dich zu.

Wenn du die Steuer bezahlt hast und über dein Erbe verfügen kannst, musst du Fristen einhalten und bestimmte Dinge wie z B. Grundbucheinträge von Haus/Wohnung und Grundstück umschreiben lassen, Sparkonto auflösen oder umschreiben lassen und so vieles mehr. Auch das kostet alles Geld. Selbst wenn du vom Erbe was verkaufst, ob Schmuck, Haus oder Wald, muss das vom Notar beglaubigt werden. Kostet alles Geld.

Erben ist uncool, es bedeutet vor allem, man verliert eine geliebte Person und hat dann erstmal viel an der Backe, was geregelt werden muss und das kostet scheiße viel Geld. Ob dann was über bleibt, wird sich zeigen.

Wir sind Dankbar und froh, das wir das Haus und das Auto und etwas Geld für die Beisetzung und den Grabstein raus hatten. Denn im Haus wohnen wir heute noch. Das Auto hat sich Altersbedingt im Sommer verabschiedet.

Alles Gute

LG


kabbes69  07.12.2024, 14:04

Damit es dort ist, wo es hingehört :-)

Doch, denn ich hab es ja hinter mir😔 es wurden, da kein Testament von unseren Eltern vorhanden war, jeder direkter Verwandte angeschrieben. Väterlicher-, wie mütterlicherseits. Wir mussten alle zum Notar, der vom Gericht bestellt war und die mussten Unterschreiben, das sie auf ihr Erbanteil verzichten.

Du bist dir sicher,.dass du von deinen Eltern überhaupt etwas geerbt hast?Dein Erlebnis deutet eher darauf hin, dass der für euch bestellte Vormund ein überschuldetes Erbe ausgeschlagen hat -damit wäen die Geschwister der Eltern die nächsten in der Erb-Reihenfolge.

Das die Schwestet auch stirbt, hatte ich Tatsächlich überlesen. Was läuft da falsch, sie ist 13 ?

Das frage ich mich auch.

NaniW  07.12.2024, 17:13
@kabbes69

oh und wie Sicher ich da bin. Und nein, da gab es keinerlei Schulden, nicht mal das Haus war/ist belastet. Es gab auch kein Vormund. Es kam ein Brief vom Gericht, das wir mangels Testament eine Erbengemeinschaft sind und am Datum XY zum Herr XY Notar kommen sollen/müssen. Und da waren wir auch. Die Familie hat Erbe ausgeschlagen mein Bruder und Ich sind je zur Hälfte Erben. Vom Geld haben wir sogar noch die Beisetzung und Grabstein zahlen können.

Alles Gute

LG

Nach der gesetzlichen Erbfolge wärst du Alleinerbe und würdest alles erben, was nach Abzug der Beerdigungskosten, Haushaltsauflösung etc noch übrig ist.

Mit 13 würdest du einen Vormund bekommen. Dieser würde das Vermögen für dich verwahren, bis du 18 bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

reira21 
Beitragsersteller
 07.12.2024, 12:04

dürfte dieser vormund mir aber das geld geben damit ich dass für klamotten, schulsachen, etc ausgeben kann?

SkR1997  07.12.2024, 12:09
@reira21

Dein Vormund kann dir sicherlich ein wöchentliches oder monatliches Taschengeld auszahlen.

Ne Million Euro hingegen würde man einem 13-jährigen wohl eher nicht auf einmal aushändigen.

NaniW  07.12.2024, 12:29

Falsch. Sie hat 1. eine Schwester, somit sind schon 2 direkten Erben da. Dann kommt es 2. drauf an, ob ein Testament vorhanden ist und vieles mehr. Hab das selbst durch, kannst ja mal meine Antwort lesen. .

Alles Gute

LG

kabbes69  07.12.2024, 12:44
@NaniW

Frage gelesen?..Die Schwester stirbt auch.

Damit zu deiner Antwort - die direkten volljährigen Verwandten werden angeschrieben, ob sie die Position des Vormundes übernehmen wollen - aber nicht als erbberchechtige Personen.

NaniW  07.12.2024, 12:52
@kabbes69

Doch, denn ich hab es ja hinter mir😔 es wurden, da kein Testament von unseren Eltern vorhanden war, jeder direkter Verwandte angeschrieben. Väterlicher-, wie mütterlicherseits. Wir mussten alle zum Notar, der vom Gericht bestellt war und die mussten Unterschreiben, das sie auf ihr Erbanteil verzichten.

Das die Schwestet auch stirbt, hatte ich Tatsächlich überlesen. Was läuft da falsch, sie ist 13 ?

Alles Gute

LG

SkR1997  07.12.2024, 13:15
@NaniW

Die Schwester stirbt in der Annahme oben doch auch.

Unter Umständen.

Frei darüber verfügen dürftest Du jedoch frühestens ab Volljährigkeit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..