Wenn man vom Züchter auferlegt bekommt, mit dem Hund nicht zu züchten oder decken zu lassen, obwohl man den Hund gekauft hat , macht man sich strafbar?

8 Antworten

Strafrechtlich kann man ihr da gar nichts.

Und wenn da keine Vertragsstrafe im Vertrag vereinbart wurde - dann ist diese Klausel zu belächeln.

Eine Vertragsstrafe ist hier die einzige Möglichkeit um ihr Vergehen zu bestrafen.

Nein, sie macht sich nicht strafbar. Und ja, der Hund ist dann ihr Eigentum und der Züchter kann nicht im Vertrag festschreiben, was nach der Eigentumsübertragung mit dem  Hund geschehen soll. Nur ein Vorkausrecht kann festgeschrieben werden, falls der Hund weiterfverkauft werden soll.

Wenn ich ein Auto kaufe, kann mit der Hersteller ja auch nicht vorschreiben, auf welchen Straßen ich fahren darf.

Deine Freundin sollte allerdings nicht vermehren. 


Menuett  07.11.2016, 20:07

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit.

Wenn der Preis gemindert wurde gegenüber einem Zuchttier und dann noch eine Vertragsstrafe vereinbart wurde - dann wird das teuer, wenn es auffliegt.

0
Bitterkraut  08.11.2016, 11:02
@Menuett

Ja, Vertrqagsfriheit, das bedeutet aber nicht, daß jeder Blödsinn vor Gerich tauch Bestand. Und verträge, die das Recht des Eigentümers einseitig einschränken, haben keinen. 

1
Menuett  08.11.2016, 11:32
@Bitterkraut

Nö. Für ein nicht Zuchttier zahlt man deutlich weniger.

Da hat sich dann der Verkäufer eingschränkt.

0
Nutella81 
Beitragsersteller
 07.11.2016, 20:16

Ah ich hab den falschen Button gedrückt . Ja das weiß ich, hab aber keinen Einfluss darauf was sie macht.

0

Wenn ein Züchter angibt, dass man mit dem betreffenden Hund nicht züchten darf hat er einen offensichtlichen Zuchtfehler. Was so viel heisst, dass der Hund niemals eine Zuchtzulassungsprüfung bestehen würde.

Das können Mängel sein, die für den reinen Familienhund keine Bedeutung haben, wie falsche Fellfarbe oder Zeichnung, ein geknicktes Ohr oder so. Dann gibt es noch gesundheitliche Mängel wie Fehlstellungen, eingerollte Augenlieder etc.
In allen Fällen bekommt man den Welpen zu einem günstigeren Preis.

Rechtlich hat das keine Relevanz dumm ist es allemal Hunde ohne Sinn und Verstand zu vermehren.

Sinnvoll wäre es allerdings schon Vermehrer massiv zu bestrafen.

Deine Freundin soll in den Vertrag gucken.

Grunsätzlich sind solche Klauseln aber zulässig und häufig mit einer Vertragsstrafe verbunden, die dann auch gezahlt werden muss. Sie macht sich also nicht strafbar, aber es kann teuer werden.

Ob die Hündin versehentlich oder bewusst gedeckt wurde, spielt keine Rolle, zumal Deine Freundin ja bei dieser Argumentation die Möglichkeit gehabt hätte, sofort zu einem Tierarzt zu gehen und sich "die Pille danach" als Spritze für den Hund zu holen.


Bitterkraut  08.11.2016, 11:10

http://www.tierrecht-aktuell.de/index.php?option=com_content&view=article&id=131:vertragsstrafe-im-tierkaufvertrag&catid=1:aktuell&Itemid=5

Die im Kaufvertrag der Parteien enthaltene Vertragsstrafenabrede ist unwirksam. [...] dass sich aus der Auslegung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages (§§ 133, 157 BGB) eine verschuldensunabhängige Haftung der Beklagten ergibt. Dies ist mit dem gesetzlichen Leitbild (§ 307 I BGB iVm § 309 Nr. 6 BGB) nicht vereinbar. Es stellt insoweit eine unangemessene Benachteiligung des Käufers, hier der Beklagten, dar

0
Naninja  08.11.2016, 11:24
@Bitterkraut

Lies Dir den ganzen Text durch, Bitterkraut. Dort steht:

Als Jurist kann man meist - bevor man das jeweiliige Vertragswerk entsprechend geprüft hat - nur antorten: Das kommt darauf an!
Solche Klauseln sind nicht grundsätzlich unwirksam. Sie sind es nur, wenn es zu einer (wie Du selbst zitierst) unangemessene Benachteiligung des Käufers kommt. Ob das hier der Fall ist, kann niemand mit Sicherheit sagen.

0
Menuett  08.11.2016, 11:35
@Bitterkraut

Lies mal genau.

Ja, hier sollte die Erlaubnis des Züchter eingeholt werden.

DAS ist Fubbes. Da hat der Käufer ja auch keinen Gegenwert für bekommen.

0

Hallo, ich lehne mich da mal aus dem Fenster und Antworte.

Rein Rechtlich ist der Hund eine Sache und mit dem Kauf gehört er dir. Dann kann dein Hund Welpen bekommen oder auch nicht das ist allein deine Sache. 

Tatächlich versuchen Hundezüchter den Käufern ihrer Welpen oft etwas vorzuschreiben und fügen ominöse Klauseln in den Kaufvertrag. 

Aber ich gebe zu Bedenken....es gibt viel zu viele Hunde aller Rassen und Mischungen in den Tierheimen muss da ein Wurf weiterer Welpen sein?


Menuett  07.11.2016, 20:04

Diese Klauseln sind gar nicht so ominös. Und völlig zulässig.

Das Tier ist dann meist auch preiswerter als ein Zuchttier.

0
Bitterkraut  08.11.2016, 11:08
@Menuett

Es gibt Urteile, wo solche Klauseln, die einseitg das Recht des Käufers/Eingetümers einschränken, für null und nichtig erklärt wurden.

2