Wem gehören rechtlich gesehen die Hunde?

7 Antworten

Hunde sind eine Sache. Nun gehört jedem von euch also 50% eines jeden Hundes. Man könnte das ganze auch etwas freundlicher formulieren und mathematisch angleichen, dann wären 2 x 50% Hund, je 1 ganzer Hund. Rein rechtlich könnte sie 1 bekommen. Aber mal ehrlich, was sollte sie damit? Sie hat doch weder Zeit noch Lust auf ein Tier. Nachträglich einen KV zu machen wäre Betrug....

Hallo,

ich kann immer nicht verstehen und nachvollziehen, warum man beim Kauf eines Hundes keinen Kaufvertrag macht?

Jedem muss doch klar sein, dass man nur mit einem schriftlichen Kaufvertrag das Eigentum über eine "Sache" erlangt - zumindest nachweisbar!

Zudem gibt es ja sogar eine sogenannte "Sachmängelhaftung" - auch bei Hunden! - man kann also den Verkäufer bei bestimmten Krankheiten des Tieres haftbar machen.

Wie dem auch sei - ohne schriftlichen Kauf- oder Schenkungsvertrag ist der Nachweis des Eigentums sehr schwierig bis unmöglich. Da zählt auch nicht, wer die Hundesteuer bezahlt oder wer wo welchen Hund in Pflege hat und/oder betreut.

Bei zwei Hunden - und zwei Menschen - würde wahrscheinlich jeder Richter (teure Angelegenheit, so etwas vor Gericht klären zu lassen und langwierig noch dazu!) ein "salomonisches" Urteil fällen - für jeden einen Hund.

Entsprechend deiner eigenen Aussagen wäre es ja auch so - wenn du ehrlich bist. Du hat geschrieben: jeder hätte einen Hund bezahlt!

Vielleicht setzt du dich mit deiner Ex mal auseinander und versuchst, ein Schriftstück darüber zu bekommen, dass dir die Hunde gehören und sie auf alle Eigentumsrechte verzichtet. Als Druckmittel könntest du z.B. anführen, dass SIE für die Hälfte aller anfallenden Kosten (Futter, Steuer, Versicherung, Tierarzt) mit aufzukommen hat! Denn Eigentum verpflichtet!!

Mach die Rechnung auf und lege sie deiner EX vor - auch für die Vergangenheit, seit ihr getrennt seid. Da unterschreibt sie sicher schnell, dass sie mit den Hunden nix mehr zu tun haben möchte.

Gutes Gelingen

Daniela

Rechtlich gehören sie dem, der sie bezahlt hat. Dies wäre dann nachzuweisen. Wenn nicht möglich, dann bleibt nur ein zivilgerichtsverfahren. Da wird wohl jeder einen Hund bekommen. Da du die steuern bezahlt sehen die Chancen für dich besser aus beide Hunde zu bekommen. Ist aber von außen schlecht zu beurteilen. Zeugen helfen da weiter.


Tobias241992 
Beitragsersteller
 04.07.2015, 08:24

Danke erstmal für deine Antwort, wie meinst du dass mit den Zeugen?  Beim Kauf waren nur ich und sie dort. Bezahlt habe ich einen und sie einen Hund. Die Hunde waren aber zu 80% immer bei meinen Eltern (die leben im selben Haus) dass könnten die Nachbarn bestätigen dass die von Anfang an bei uns bzw. Meinen Eltern Waren 

Antitroll1234  04.07.2015, 08:30
@Tobias241992

Bezahlt habe ich einen und sie einen Hund

Dann gehört einer dir und der andere den deine Ex bezahlte ihr.

Wo die Hunde zu 80% sich aufhielten hat kein Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse.

Da sie auf dich versteuert sind und es keinen Kaufvertrag gibt, bist du der Besitzer.

Sofern man nicht mehr beweisen kann wer die Hunde bezahlt hat und man keine Einigung erzielen kann ist die nachvollziehbarste Lösung sie dem zu zusprechen der auch die Kosten trägt. Also wer die Steuern zahlt, wer als Halter eingetragen ist, Versicherung bezahlt usw.

Ich habe bei der Problematik bisher immer ohne Rechtsstreit dieses Problem lösen können, aber im Zweifelsfall würde ich wenns keine Zeugen oder Beweise gibt drauf bestehen das es meine sind und drauf warten das sie mir zugesprochen werden wenn ich der Steuerzahler etc. wäre.

Wenn alle Anhaltspunkte auf dich als Halter hindeuten sollte sie da nicht viel gegen tun können, ganz besonders wenn sie dann irgendwann damit an kommt wenn du die Hunde dann schon ne Weile Artgerecht gehalten hast.