Hundehalter! Wer ist rechtlicher Eigentümer?

6 Antworten

der kaufvertrag beim züchter ist maßgebend. und auch dass er bei tasso auf deinen namen gemeldet ist..


Spikos 
Beitragsersteller
 28.10.2011, 21:27

Vielen Dank für eure Hilfreichen Antworten.

Hat mir sehr geholfen und meinem Hund auch !

Der Hund ist auf Dich registriert. Der Kaufvertrag läuft auf Deinen Namen. Es ist Dein Hund. Impfpass hin oder her. Wenn Deine Ex Dein Auto hergegeben hätte, wär es auch nicht rechtens gewesen, nur weil die Rechnung von der letzten Reperatur jetzt beim "neuen" Besitzer liegt, oder. Ehrlich Deine Ex ist echt ...Sei froh, dass Du sie los bist!

Warum sollte der letzte Halter den Hund wieder haben wollen, wenn er ihn verstoßen hat? Ein Hund ist doch kein Gegenstand, den man fröhlich herum reichen kann. Also ich versteh die Menschen nicht!

Nimm den Hund und gut ist. Ein Tier hat ja auch immer eine Bezugsperson worauf er hört, also vermutlich dich, den darf man also nicht einfach mal so weg nehmen und aus einer Familie reißen, das wäre psychischer Stress, das den Hund schwer krank machen kann

Du bist der Besitzer, den Impfpass solltest du dir aber noch holen.

Der Impfausweis ist in diesem Falle nicht wirklich ausschlaggebend. Wenn du einen Kaufvertrag hast und du die Steuern zahlst und es keine Zeugen gibt, das du den Hund verkaufst bzw. verschenkt hast, gehört er nach wie vor dir.