Wenn ihr euren Ausweis verliert und jemand schickt ihn euch per Brief und schreibt: "Finderlohn an paypaladresse x". Würdet ihr dem Geld schicken?
Wenn ja, wie viel?
17 Stimmen
12 Antworten
Hallo Superturk!
Auch wenn diverse Dinge selbstverständlich sein sollten und man dies kostenlos vom Anstand her macht, so würde ich mich auch an das Gesetz halten und etwas geben. Man ist eben auch dankbar und drückt so zusätzlich die Dankbarkeit aus.
Außerdem würde eine Neubeantragung nicht nur 22,80 € bzw. 37 € kosten und Gebühren für biometrische Fotos anfallen, sondern auch zeitintensiv etc. sein.
Gemäß § 971 BGB kann der Finder einen Finderlohn verlangen. Bis 500,00 € eben 5% des Wertes. Und, wenn die Fundsache nur für den Verlierer einen Wert hat (dies wird ja beim Ausweis der Fall sein), dann bemisst sich der Finderlohn nach billigem Ermessen. Zusätzlich gibt es auch weitere Ausnahmen. Steht alles im BGB.
Einen 10er würde ich schon springen lassen.
Der Wert des Ausweises, ist zwar geringer, allerdings hat man ja auch einiges an zeitlichen Aufwand, wenn man sich einen neuen beantragen müsste.
Hallo,
nein, man kann ja auch einfach einen neuen Ausweis beantragen. Dennoch wäre es vermutlich von Gefühl her besser, wenn man den anderen auch wieder hat. Da dort ja ein paar private Infos, wie name usw. draufsteht.
Viele Grüße!
Ich würde abwarten, ob er den Anspruch auf Finderlohn noch rechtswirksam geltend macht. Dann könnte man ja immer noch zahlen.
Nein. Würde einen neuen Beantragen.