Würdet ihr das Geld behalten, wenn ihr das findet?
Wenn ihr ein Portmonee mit Geld findet und das an den Besitzer abgeben könntet, da dort sein Ausweis mit der Adresse drin ist und ihr es nicht weit zu ihm hättet, würdet ihr ihm das Portmonee mit dem Geld geben?
37 Stimmen
15 Antworten
Hab ich ehrlichgesagt schon mal gemacht.
Hab einen Teil des Geldes (die Scheine) rausgenommen , bin zur Polizei und hab es abgegeben. Fertig.
Nennen wir es Finderlohn. Dem Besitzer ist das Geld meist unwichtig, solang noch alle Papiere drin sind.
Wenn ich die Person kennen würde, der die Brieftasche gehört, würde ich davon abhängig machen, ob ich die Person mag oder nicht.
Bestimmt auch, gibt durchaus noch loyalere Menschen, die das Portmonee mit Geld abgeben.
Wie gesagt, ich hab mich bedient. Hab aber rausbekommen, das der Besitzer sich über die Brieftasche gefreut hat, als er sie abgeholt hat, auch ohne das Geld (war in dem Fall 80€)
, ich hab mich bedient
Schäm Dich. Gut, dass ich solche Menschen wie Dich nicht kenne.
Warum sollte ich? Finderlohn. Würde ich die Person kennen und mögen, hätte ich mich nicht bedient aber so......bei Leuten die ich nicht mag, hätte ich mich ebenfalls bedient, aus reiner Boshaftigkeit.
Mir wäre das Geld in der Brieftasche auch egal, wenn ich sie verliere , solang EC Karte, Führerschein etc. noch da sind, das kostet viel mehr. Außerdem hab ich selber nie mehr wie 40€ dabei -> eben genau deswegen.
Warum sollte ich?
Nicht nur aus moralischen Gründen, sondern auch deswegen: § 246 Strafgesetzbuch. Und nun ist die "Unterhaltung" mit Dir für mich beendet.
Wäre nicht richtig das zu behalten.
Außerdem gibt es meistens einen kleinen Finderlohn, damit sollte man sich zufrieden geben.
Tatsächlich habe ich mit 16 sogar schon mal eine Geldbörse mit 5.000 Euro gefunden. Diese habe ich samt Geld ohne zu zögern bei der nächsten Polizeidienststelle abgegeben.
Der rechtmäßige Besitzer konnte ausfindig gemacht werden, und war mir sogar so dankbar, dass er mir 750 Euro Finderlohn gegeben hat, obwohl ich sogar auf meinen Anspruch n. § 971 Abs. 1 S. 2 BGB i.H.v. 160 Euro (5% von 500 Euro + 3% v. 4.500 Euro) Finderlohn verzichten wollte. Aber der Besitzer hat darauf bestanden, dass ich das Geld annehme.
Das Einbehalten des Geldes und der Geldbörse ist eine strafbare Fundunterschlagung n. § 246 Abs. 1 StGB (Unterschlagung).
Die Anzeigepflicht von Fundsachen ergibt sich aus § 965 BGB.
Als Zollbeamtin habe ich einen Eid geschworen, die Gesetze in Deutschland zu wahren, und ich nehme meinen Eid sehr ernst.
Dein Beruf finde ich…………darf das Wort nicht schreiben. Das du 5000,-€ abgegeben hast, finde ich………darf das Wort nicht schreiben
Dann umschreibe das Wort, damit ich auch verstehen kann, was du meinst.
Ich werde es nicht umschreiben. Es ist kein nettes Wort
Auf jeden Fall abgeben! Ich finde die Menschen die das nicht machen würden nicht schlimm, aber ich bin was Geld angeht sehr ehrlich.
Liebe Grüße
FroyaDonna
Hiii,
Ja,würde das Geld auf jeden Fall zurückgeben,da der Besitzer evtl.schon danach sucht.🙃 Und evtl.gibt der Besitzer mir als Belohnung dann etwas von dem Geld.🤣
LG Maike😉
Hehe………du bist wenigstens ehrlich. Ich glaub, ich würde es auch so machen 😁