Wenn ich in meiner Stadt einen Getränkeautomaten am Bahnhof aufstellen möchte, an wen muss ich mich wenden?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich verstehe deine Frage so, dass du den Automaten auf dem Bahnhofsgelände aufstellen möchtest, zum Beispiel im Bahnhofsgebäude oder auf einem Bahnsteig.

Ohne zu wissen, um welchen Bahnhof es sich handelt, kann man nicht sagen, wer der richtige Ansprechpartner ist. Die meisten Bahnhöfe gehören der Deutschen Bahn, und zwar ihrer Tochter DB Station & Service AG. Bei ihr könntest du eine Fläche für deinen Automaten (und einen Stromanschluss) mieten. Hier findest du die Kontakt-E-Mail-Adressen: https://www.bahnhof.de/bahnhof-de/geschaeftskunden/mietflaechen-519422

Es gibt allerdings auch Bahnhöfe, die von anderen Unternehmen betrieben werden. Mancherorts gehört das Bahnhofsgebäude einem anderen Unternehmen als die Bahnsteige. Aber die DB Station & Service AG wird dir schon sagen, wenn sie für die gewünschte Fläche nicht zuständig ist.


donald612 
Beitragsersteller
 05.05.2022, 12:38

Vielen Dank!

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An den Besitzer des Bahnhofes, vermutlich wird das die DB sein.

Stadtverwaltung oder Bundesbahn


donald612 
Beitragsersteller
 05.05.2022, 12:20

Wie funktioniert der Rest, soll ich den Ort mieten?

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An den Automaten, falls der Strom braucht.

Hat er Strom, an den Bürgermeister, denn es wird seine Stellfläche sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Auf dem Bahnhofsgelaende ist die Deutsche Bundesbahn zustaendig. Da wirst du aber sicher keine Genehmigung bekommen weil die bereits Vertraege mit Automatenaufstellern hat und dafuer auch richtig gut kassiert. An einem Automatenaufsteller, der nur einen einzigen Automaten aufstellen will - und dann auch noch einen Getraenkeautomaten - hat die aber sowieso kein Interesse.


JPROBERLIN  05.05.2022, 14:10

Naja ich sag nur Deutsche Bundesbahn...

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donald612 
Beitragsersteller
 05.05.2022, 12:34

Es gibt noch kein Getränk/Snank-Automat da, aber ziemlich viele Leute.

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DerCaveman  05.05.2022, 12:38
@donald612

Aber es gibt sicher Laeden, die Getraenke und Snacks verkaufen. Mit diesen gibt es dann auch entsprechende Vertraege, die in aller Regel auch einen Konkurrenzschutz enthalten.

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