Welche Kriterien muss man erfüllen, um ein Getränkeautomat in der Öffentlichkeit aufzustellen?

2 Antworten

Bahnhöfe sind im Privateigentum der Deutschen Bahn, genauer gesagt werden sie von dem Tochterunternehmen DB Station&Service AG betrieben, die daher auch das Hausrecht haben. Also müsstest du dieses Unternehmen fragen, ob du an einem ihrer Bahnhöfe einen Automaten aufstellen darfst. Allerdings kann es sein, dass das Empfangsgebäude bereits verkauft wurde. Den Namen des neuen Eigentümers müsstest du trotzdem von der DB erfahren.

Willst du den Automaten auf öffentlichen Wegen aufstellen, z.B. auf einem Gehweg oder in der Fußgängerzone, ist das eine sogenannte Sondernutzung, für die du eine gebührenpflichtige Erlaubnis der Stadt brauchst. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Sondernutzungssatzung der Stadt Köln und beträgt für Automaten 5,20 Euro pro Monat (Tarif-Nr. 4.1 des Gebührenverzeichnisses am Ende der Satzung).

Ansonsten musst du beim Betrieb des Automaten eigentlich nur die Jugendschutzvorschriften beachten, falls du darüber nachdenkst, Alkohol zu verkaufen. Das ist nämlich nach § 9 Abs. 3 Jugendschutzgesetz verboten.

da hast Du in Köln ganz einfach überhaupt keine Chance das genehmigt zu bekommen. In den Bahnhöfen hat die DB das Hausrecht und wenn dort überhaupt Bedar fbesteht sind bereits Kioske vorhanden und in der sonstigen Öffentlichkeit müsste Bedarf bestehen. Dieser ist aber mit Sicherheit nicht gegeben, da es überall genügend Kneipen und sonstige Verkaufsstände gibt. Außerdem ist bei derartigen Automaten das Risiko viel zu hoch und Du würdest mit Sicherheit keine Versicherung finden, die Dich gegen Vandalismus an den Automaten und Einbruch versichert, abgesehen von den Kosten für derartige Automaten. Allenfalls in geschlossenen Räumen mit Aufsicht, zum Beispiel in Spielhallen lohnen sich derartige Automaten (meist mit Kühlung der Getränke), aber das machen dort meistens die Betreiber in Eigenregie und dort werden die Getränke auch regelmäßig nachgefüllt und das Geld wird laufend entnommen.