Wenn ich ein totes Tier finde...?

3 Antworten

Klar darf man Angefahrene Tiere so mitnehmen wenn die noch Zappeln und zum Tierarzt bringen, hab ich vor gut 2-3 Wochen auch gemacht bei einem Eichhörnchen, das von 2-3 Auto´s vor Uns Überfahren wurde und dabei schwer verletzt wurde.

Leider musste es eingeschläfert werden, da die Blutungen am Kopf, Kiefer, Ohr zu groß waren, trotzdem Herzschlag alles noch Vorhanden war, doch das rechte Auge stand zu weit Vor, dem Tier konnte man echt nicht mehr helfen.

Tote Tiere kannst du auch Mitnehmen und zum Tierarzt bringen, die können wenn es Hunde/Katzen sind auch schauen, ob das Tier geschippt ist und den Halter/in alles dann ermitteln und Informieren das deren Tier Tot aufgefunden wurde von jemanden auf der Straße, am Straßenrand oder wo auch immer.

Es kommt halt immer auf die Naturschutz-Gesetze und auf weitere Faktoren des Vorgehens drauf an, wie auch um was für ein Tier es sich Handelt und was man für eine Lösung dafür wählt, den wenn man Vorschriftsmäßig Handelt spricht nichts Dagegen das Tote gefundene Tier der Behörde oder Stadt etc. zu melden und es zum Tierarzt zu bringen.

Dir ist es aber laut Gesetz verboten ein Gefundenes Totes Tier zu zerlegen oder die Eingeweide alles raus zu nehmen.

Den laut Gesetz darf man Kadaver von Tieren nicht beim Verwesen ausnehmen oder ähnliches machen.

Entweder man bringt den Tierkörper zu dem Tierarzt und der entsorgt den über den seine Praxis dann, da die halt zu Bestimmten Behörden/Ämter Kontakte haben und auch alles an Toten Fund-Tieren melden müssen, bevor der Kadaver beseitigt werden kann.

Das mit dem Angelschein weiß ich nun von einem Kumpel und das mit dem Jagdschein halt von ein meiner Groß-Onkels.

Doch mein Groß-Onkel durfte es noch Damals per Hausschlachtung noch machen 1996, das zerlegen des Wildtieres als Metzger/Fleischer, heute darf man es nicht mehr, dazu gibt es ja Extra auch Landfleischereien/Metzgereien, die die Tierkörper Zerlegung alles machen. Da Ja Knochen, Schädel etc. alles meist darüber auch entsorgt werden können. Dann kommt ein LKW der halt die Tier-Reste/Kadaver halt alles abholt von Tierärzten, Fleischereien.

Du darfst nur als Jäger zu bestimmten Jahres-Zeiten Tiere schießen oder später auch ausnehmen, wenn Du ein Jagdschein hast, wobei das musst Du auch der Behörde alles melden wenn Du was Erlegt hast. Das Ausnehmen der Tiere ist meist über ein Fleischer/Metzger passieren muss wegen den strengen Hygiene-Regeln ist es oft so.

Auch beim Angeln musst Du deinen Fang der zuständigen Behörde melden, was du gefangen hast, wenn den Fang gerne Zerlegen möchtest und zuhause verzehren möchtest. Dazu braucht man auch ein Angelschein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

Kommt darauf an, was für ein Tier:

  • wenn es eine Art ist, die dem Jagdrecht unterliegt wie Reh, Hase, Wildschwein, dann wäre es eine Straftat, Wilderei
  • wenn es eine nach Naturschutzrecht besonders oder gar streng geschützte Art ist, dann gibt es ein Aneignungsverbot nach Bundesnaturschutzgesetz
  • wenn es ein totes Haus- oder Nutztier ist, dann gäbe es wohl eigentumsrechtliche Schwierigkeiten
  • wenn es eine der wenigen Arten ist, auf die nichts von alledem zutrifft, wie Erd-, Feld-, Rötel- oder Hausmaus, dann wüsste ich nicht, was dem rechtlich entgegenstünde.

Ehm nein? Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Und alle, die dich beim Mitnehmen des Wildtiers beobachten werden dich wohl kaum verklagen. Tote Katzen oder Hunde solltest du auf keinen Fall mitnehmen, da diese jemandem gehört haben könnten, der sein Haustier sucht und der Besitzer sollte wenigstens Gewissheit haben.


Photon123  24.04.2021, 23:51

Stimmt...wäre nur Wilderei

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PartisanDE 
Fragesteller
 24.04.2021, 23:51

Also es strafbar ein totes Tier welches am Straßenrand liegt und nicht in die Kategorie Haustier fällt zum sezieren mit nach Hause zu nehmen?

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