Darf man tote Tiere vom Straßenrand einfach mitnehmen und ausstopfen lassen?

5 Antworten

Nein, darf man nicht. Wildtiere unterliegen dem Jagdrecht - man würde in einem solchen Fall sogar eine Straftat begehen. Die übrigen Tiere, sofern herrenlos - unterliegen dem Naturschutzrecht, hier kommt es also auf den Schutzstatus an; sofern sie nur dem allg. Schutz unterliegen, darf man sie mitnehmen und auch ausstopfen lassen.

Verunfallte Tiere lassen sich auf Grund ihres Zustands (Beschädigung, einsetzende Verwesung) jedoch nur in den seltensten Fällen ordentlich präparieren.

Wenn sie nicht irgendeinem Artenschutz unterliegen, und wenn sie "zum Zweck der Forschung und Lehre" genutzt werden sollen, ist es im Regelfall erlaubt.

Frage im Zweifel bei der Unteren Naturschutzbehörde nach. Die können es dir im Detail sagen.

Ein wichtiger Grund,der das mitnehmen von toten Tieren verbietet,ist neben Jagtrecht und sonstiger Dinge:   

Die Unberechenbarkeit mancher Menschen,die so ein Tier eventuell lange aufbewahren,und überlegen was sie wirklich damit machen sollen,und wenn der Geruch unerträglich wird,es dann irgendwo entsorgen.

Sollte man sich mit dem Gedanken tragen,so ein Tier ausstopfen zu lassen,muss man sich vorher nach den Kosten  erkundigen.

In den meissten Fällen,will man das dann gar nicht mehr.



Es kommt darauf an, ob die Tiere dem Jagdrecht unterliegen oder nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bin Diplom-Biologe und bin seit über 40 Jahren Fachberater

Grundsätzlich nein. Denn die Gefahr an eTollwut zuerkranken ist zu groß.