Antwort
Ehm nein? Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Und alle, die dich beim Mitnehmen des Wildtiers beobachten werden dich wohl kaum verklagen. Tote Katzen oder Hunde solltest du auf keinen Fall mitnehmen, da diese jemandem gehört haben könnten, der sein Haustier sucht und der Besitzer sollte wenigstens Gewissheit haben.