Wem gehören Handwerksbetriebe in der DDR?
Waren das auch VEB ? Oder waren das Privatunternehmen?
4 Antworten
Kleine Handwerksbetriebe gab es nicht viele. Da gab es Private.
Aber etliche waren als PGH staatlich. So kenne ich das von Friseuren. Und auch von Kfz-Betrieben.
Unterschiedlich. Z.B. ein Bezirksschonsteinfegermeister war meiner Kenntnis nach selbständig.
Handwerksbetriebe in der DDR, befanden sich in privater Hand, so wie in der BRD auch nur. Es konnten bis zu10 Personen beschäftigt werden, dazu zählten auch die Gesellen, welche als Soldat eingezogen wurden. Dann gab es Genossenschaften, daran hatten dann mehrere Betriebe ihr Bestimmungsrecht, der Staat hatte nur in den VOB Betrieben das Sagen.
Es gab wenige Privatunternehmer. Gewünscht war die Bildung von PGHs, "Produktionsgenossenschaften Handwerk", also eine Genossenschaft. Die meisten Handwerker waren so organisiert.
Das heißt, diese privaten Handwerksbetriebe waren gleich wie heute oder galten da staatliche Tariflöhne usw .?