Wem gehören Handwerksbetriebe in der DDR?

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4 Antworten

Kleine Handwerksbetriebe gab es nicht viele. Da gab es Private.

Aber etliche waren als PGH staatlich. So kenne ich das von Friseuren. Und auch von Kfz-Betrieben.

Unterschiedlich. Z.B. ein Bezirksschonsteinfegermeister war meiner Kenntnis nach selbständig.

Handwerksbetriebe in der DDR, befanden sich in privater Hand, so wie in der BRD auch nur. Es konnten bis zu10 Personen beschäftigt werden, dazu zählten auch die Gesellen, welche als Soldat eingezogen wurden. Dann gab es Genossenschaften, daran hatten dann mehrere Betriebe ihr Bestimmungsrecht, der Staat hatte nur in den VOB Betrieben das Sagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

SwabianMen999 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 21:55

Das heißt, diese privaten Handwerksbetriebe waren gleich wie heute oder galten da staatliche Tariflöhne usw .?

Es gab wenige Privatunternehmer. Gewünscht war die Bildung von PGHs, "Produktionsgenossenschaften Handwerk", also eine Genossenschaft. Die meisten Handwerker waren so organisiert.