Welpe(n) aus Rumänien nach Deutschland mitnehmen?

6 Antworten

du musst alle anforderungen des EU-Heimtierausweises fuer den welpen erfuellen koennen - da gibt es vor allem mit der tollwurimpfung probleme. die kann erst erfolgen, nachdem der welpe 12 wochen alt ist und dann muss man danach aber noch 21 tage warten, bevor der hund auf reise darf...also das ist nicht zu schaffen in den sommerferien! 

Du musst bei den Impfungen nur die üblichen Wratefristen für Reisen innerhalb der EU beachten.

Um Gültigkeit nach den EU Einreisebestimmungen zu haben müsste der Welpe bei der Tollwut-Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein. Danach müssen mindestens 21 Tage abgewartet werden bevor der Hund in Deutschland einreisen darf.

Habe ich dabei irgendetwas zu beachten, außer dass sie geimpft sein müssen?

Tollwutimpfung ist Pflicht, geht aber erst mit 12 Wochen, danach 4 Wochen Wartezeit, dazu Chip und EU Impfpass (Heimtierausweis),

Alle Infos dazu kann Dir der Zoll sagen.


dsupper  04.07.2015, 16:29

kleine Korrektur: lt. neuer Verordnung beträgt die Wartezeit nach der Impfung nun nur noch 21 Tage

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dogmama  04.07.2015, 18:02
@dsupper

tja, alles ändert sich. Seit ende 2014 müssen alle neu ausgestellten Heimtierausweise zusätzlich auch vom Tierhalter unterschrieben und vom Tierarzt auch laminiert werden.

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Das geht nicht. die sind noch zu jung, sie sollten 12 Wochen bei der mutter bleiben. Sie brauchen erst alle Impfungen, einen EU-Heimtierausweis und einen Chip.


Hallo,

seit der neuen EU-Verordnung von Ende Dezember 2014 gelten nun auch für Privatpersonen schärfere Richtlinien, wenn sie für ihren eigenen "Gebrauch" einen Welpen nach Deutschland mitnehmen wollen.

Das wurde notwendig, weil die leichteren Einreisebestimmungen für Welpen vielfach missbraucht wurden von dubiosen Tierhändlern etc.

Welpen dürfen demnach frühestens in einem Alter von 15 Wochen nach D einreisen. (Impfung frühestens mit 12 Wochen und anschließend 21 Tage Wartezeit bis zur "Wirkung").

Ein Mikrochip ist auch zwingend vorgeschrieben.

Der VDH hat sich beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erkundigt und es wurde bestätigt, dass hier in D kein Gebrauch von Ausnahmemöglichkeiten gemacht wird, auch nicht für Privatpersonen!

http://www.vdh.de/archiv/artikel/neue-tollwut-impfpflicht-fuer-welpen/

Bitte unbedingt danach richten, denn bei einer Kontrolle kann der Welpe eingezogen werden und landet dann - auf eure Kosten - für viele Wochen in einer Quarantänestation. Neben den hohen Kosten wäre so ein Aufenthalt für einen kleinen Hund eine totale Katastrophe!!!

Alles Gute

Daniela