Welcher von beiden Saetzen ist angemessen?

3 Antworten

Der zweite hört sich irgendwie schlüssiger an.

Was ist der Inhalt deines Textes? Der Gehalt dieser "Info" ist Null. Wenn du gar nichts schreibst, ist der Empfänger dieser "Mitteilung" genauso schlau.

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  • Unabhängig vom Inhalt sind beide Sätze in Ordnung. Satz 1: leicht antiquiert. Satz 2: Relativpronomen, so wie sie im heutigen Standarddeutsch üblich sind. Satz 2 ist also vorzuziehen.
  • Bitte Umlaut: Ich beschäftige mich mit ...

earnest  10.03.2023, 10:09

Ja, Null-Information.

Warum dann nicht einfach: "... mit vielen wichtigen Aspekten der Projekte ..."

Falls das denn so gemeint war.

spanferkel14  10.03.2023, 10:38
@earnest

Klar. Ich vermute aber, dass es um gar keine konkreten Projekte geht, sondern reine Schaumschlägerei ist, damit in der Bewerbung mehr drin steht, als dass er sich um irgendeinen ausgeschriebenen Job bewirbt.

earnest  10.03.2023, 10:39
@spanferkel14

Jo. Er sollte Butter bei die Fische packen.

Jeder Personaler durchschaut Schaumschlägerei.

Der erste Satz ist an sich nicht verkehrt, nur klingt das einfach etwas "veraltet". Der zweite Satz klingt etwas besser.