Welchen Hänger darf ich fahren?

3 Antworten

Ja, darfst du. Hier der Original-Gesetzestext aus § 6 Abs. 1 FeV:

Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Einen Anhänger bis 750 kg darfst du an jedes Fahrzeug der Klasse B (d.h. max. 3500 kg) anhängen. Also ja, die Kombination darfst du so fahren.

geht knapp:

Was darf ich mit der Klasse B fahren? Mit der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge bis 3500 Kilogramm zulässige Gesamtmasse (zGM) mit Anhänger bis 750 Kilogramm zGM gefahren werden. Bei Anhängern über 750 Kilogramm darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 Kilogramm nicht übersteigen.