Führerschein Klasse B Wohnwagen ziehen
Hallo,
Also das Problem: Auto 1000 KG zul GG 850 KG zul AHL 750 KG zul LG (glaube ich)
Wohnwagen 1100 KG zul GG
Auto zul GG 1000 KG + Wohnwagen zul GG 1100 KG = 2100 KG
also ist das ja nun ok für die Führerscheinklasse B! (beide Gesamtgewichte addiert nicht mehr als 3500 KG)
Aber das Problem nun ist das zul GG der Wohnwagens ist höher als die zul AHL des Autos! Wenn der Wohnwagen jetzt aber beladen nur z.B. 980 KG wiegen würde kann ich dann trotzdem damit losfahren?
LG
4 Antworten
Hallo, hier ist alles erklärt:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm
Es kommt immer auf das zulässige Gesamtgewicht an und NICHT auf das tatsächliche gewicht.
Wenn das Auto nur 750 KG ziehen darf, darf der Anhänger nur ein Max. zul. GG von 750 KG haben und nicht z.B. 1100KG aber nur tatsächlich 750 KG schwer sein.
Der Anhänger darf auch kein größeres zul. GG haben als das LEERGEWICHT des Autos!
Es kommt immer auf das zulässige Gesamtgewicht an und NICHT auf das tatsächliche gewicht.
Dies ist für das Fahrerlaubnisrecht das Entscheidende.
Wenn das Auto nur 750 KG ziehen darf, darf der Anhänger nur ein Max. zul. GG von 750 KG haben und nicht z.B. 1100KG aber nur tatsächlich 750 KG schwer sein.
Nein im Zulassungsrecht gilt das tatsächliche Gewicht
Der Anhänger darf auch kein größeres zul. GG haben als das LEERGEWICHT des Autos!
Seit dem 19.01.2013 gibt es diese Regel bereits nicht mehr.
Das mit den Leergewicht ist meines Wissen nach seit diesem Jahr nicht mehr Ausschlag gebend. Sondern es heißt nur noch, dass beide Gesamtgewichte addiert nicht mehr als 3500 KG sein dürfen. So ist es in meinem Fall ja auch.
Welches Gewicht darfst Du denn gemäß Fahrzeugschein (!!) ziehen? Wenn im Fahrzeug-schein 1000 kg eingetragen sind, dann darfst Du jeden Anhänger mit einem tatsächlichen (!) Gesamtgewicht ziehen! Oder anders ausgedrückt - hier kommt es nicht auf das zulässige Gesamtgewicht an, sondern auf das tatsächliche. Wenn Du den also nur tatsächlich bis unter 1000 kg belädst, sarfst Du den dann auch ziehen .....
Der Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1100 KG Mein Auto darf aber nur 850 KG ziehen. Wenn der Wohnwagen nun aber nur zb. 800 KG wiegt wenn er hinterm Auto hängt dann darf ich losfahren mit Führerscheinklasse B?
Wenn Dein Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 2400 kg hat, dann ja.
Klasse B ist für Anhänger bis 750Kg Gesamtmasse. Dazu braucht man entweder B96 od. BE. B96 ist eine fahrerschulung in einer Fahrschule, BE ist ein Führerschein mit Prüfung.
inzwischen hat sich was geändert du darfst mit B Auto plus Anhänger bis 3,5ton haben,wichtig dabei die anhängelast des Autos steht in den papieren darf nicht überschritten werden
Ja das beantwortet meine Frage schon. Hab auch eben nochmal meine Frage gelesen. Die ist ein bisschen schlecht gestellt und verschrieben habe ich mich auch. Also nochmal verständlich: Der Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1100 KG Mein Auto darf aber nur 850 KG ziehen. Wenn der Wohnwagen nun aber nur zb. 800 KG wiegt wenn er hinterm Auto hängt dann darf ich losfahren mit Führerscheinklasse B????