Welche Straftat beim Umgehen der Sanifairgebühr?
Wenn man nicht bezahlt, sondern durch diese Kinderschranke geht.
5 Antworten
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Hausfriedensbruch, Erschleichen einer Leistung
Die eigentliche Straftat ist aber Sanifair selbst.
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Weil sie eigentlich dazu verpflichtet sind, kostenlos zu sein.
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Dann darf bei dir auch jeder kostenlos deine toilette benutzen? Dann bitte deine adresse damit wir das hier allen sagen können. Und mach bitte bei dir an der wohnungstüre und an der Haustür ein schild dran damit das auch jeder weiss.
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Das ist doch keine Straftat!
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§265a StGB
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
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...den Zutritt zu (...) einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten...
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Wer [...] den Zutritt zu [...] einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten,
Fällt das denn unter "Erschleichen"? Ich könnte doch auch über die Schranke drüber springen. Wäre zumindest noch vor 10 Jahren für mich kein Problem gewesen. Wäre das auch "Erschleichen"? Ist alles "gewaltfreie Nichtbezahlen" unter "Erschleichen" zu fassen?
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Erschleichen bedeutet, dass du eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nimmst, ohne dafür zu zahlen.Und das ist bei der Frage hier der Fall.
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Es muss aber doch unterschieden werden, ob ich dabei Gewalt anwende, einen unauffälligen Trick, oder vielleicht "vergesse" zu bezahlen.
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Nein, da das Ergebnis das gleiche ist. Du nutzt etwas Kostenpflichtiges, aber du bezahlst nicht. Warum ist irrelevant. Zumal du wohl kaum "versehentlich" ohne zu zahlen unter dem Drehkreuz durchlaufen kannst. Da wird dir immer Vorsatz unterstellt werden. Wenn du Gewalt anwendest oder etwas manipulierst, kommt möglicherweise noch Sachbeschädigung hinzu.
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Ich glaube, das kann nicht bestraft werden, bzw. gibt es kein Gesetz für. Eventuell würde das unter Betrug fallen, aber der Betrag ist zu klein, um strafrechtlich verfolgt zu werden.
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Seit wann hängt die Höhe eines Betrages davon ab, ob eine Straftat vorliegt? Das würde bedeuten, dass man "geringwertige" Gegenstände oder Geldwerte stehlen darf und höherwertige nicht. Versuch's mal im nächsten Laden.
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Betrug und Erschleichung, so etwa wie hier...
„Die eigentliche Straftat ist aber Sanifair selbst.“
Warum ? Ist doch keiner gezwungen sie zu nutzen