Welche Strafe, wenn ein Mofa 50 km/h schafft?
Angenommen mein Mofa schafft 50 km/h.
-Welche Strafe würde ich bekommen. Ich habe nur den Mofa Führerschein. (25 km/h)
-Wenn mich die Polizei aufhält, dürfen die sofort mein Mofa auf den mobilen Prüfstand tun, obwohl ich nicht schneller gefahren bin wie erlaubt?
5 Antworten
Sie dürfen- würden es auch tun- und das Ding beschlagnahmen. Du dürftest zu Fuss nach Hause- dein FS wäre vorbei auch flöten und eine Anzeige wegen Verkehrsgefährdung wäre auch drin..Ach ja - falls etwas passieren sollte- deine Versicherung würde auch nicht zahlen...
Klar- die würde zahlen...und sich das dann wiederholen...oder?
Das sehe ich nicht, denn es ist keine Obliegenheitsverletzung im Sinne der AKB ( Bedingungen).
Es wurden doch bauliche Veränderungen vorgenommen und dadurch ist keine ABE vorhanden..?
Falls du da Profi bist- bitte kurze Info..
Du müsstest dir die Mühe machen und das durchlesen. Dort stehen die sog. "Obliegenheiten".
E.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.6 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
"Kein Versicherungsschutz bedeutet, dass der Geschädigte sehr wohl finantziell entschädigt wird, aber der Versicherer Regress bis 5.000€ nehmen kann.
Die Bedingungen zu dem obenstehenden Zitat findest du hier:
https://www.gdv.de/de/ueber-uns/unsere-services/musterbedingungen-23924
Das kommt darauf an warum. Erst wenn Manipulation nachweisbar ist wird es problematisch. Könnte ja auch gut laufen und gerade Rückenwind herrschen…
...Ich habe nur den Mofa Führerschein. (25 km/h) ....
Den hast Du dann nicht mehr und ungefähr €150 weniger im Portemonnaie.
Wenn du damit einen Unfall baust, gibt es erhebliche Probleme mit der Versicherung.
Ja klar dürfen sie. Bzw, wenn du es ihnen erlaubst. Wenn nicht, dann wird's halt einkassiert und in der Polizeistation untersucht.
Die Polizei ist da das geringste Problem, die Versicherung ist hier das Problem, da du so ohne Versicherungsschutz fährst.
da du so ohne Versicherungsschutz fährst.
Stimmt nicht. Versicherungsschutz besteht im Außenverhältnis. Stichwort: Pflichtversicherungsgesetz!
...ich habe begründet, warum deine Aussage nicht stimmt. Was ist daran missverständlich?
Das nicht jeder Beamtengeschwafel versteht, red Hochdeutsch
Du kannst dich aber nicht unter nicht-Fachleute ausdrücken und wirst patzig bei Nachfragen..
"Was meinst du?" - "Hab ich dich schon erklärt." Bringt niemanden etwas
Der einzige, der patzig wird, bist du. Wortwechsel beendet!
An deinen Antworten muss du noch arbeiten. Aber find dich aber witzig, muss man schon sagen😁.
Stimmt nicht. Versicherungsschutz besteht im Außenverhältnis. Stichwort: Pflichtversicherungsgesetz!