Welche strafe gibt es eigentlich wenn man ein ungeborenes baby im bauch von einer frau umbringt?
Also sagen wir mal jemand tretet den Bauch einer Frau und das ungeborene kind stirbt dadurch.
Welches strafmaß gibt es dafür?
4 Antworten
Das ist Körperverletzung, gegebenenfalls eine gefährliche Körperverletzung oder sogar eine schwere Körperverletzung (wenn die Frau bleibende Schäden davon trägt) in Tateinheit mit einem Schwangerschaftsabbruch nach § 218 II Satz 2 Nr. 1 und 2.
Je nach den Umständen der Tat kommt im Einzelfall auch ein versuchter Totschlag oder sogar versuchter Mord in Frage.
In ähnlichen Fällen gab es Freiheitsstrafen von etwa vier Jahren aufwärts zB hier:
Bundesgerichtshof: 3 StR 485/19 vom 26.11.2019 | 3. Strafsenat
BGH 2 StR 203/07 - 22. Juni 2007 (LG Darmstadt)
Urteil: Vier Jahre Jugendhaft für Angriff auf Schwangere - Kriminalität - FAZ
Das ist gefährliche Körperverletzung, mehr nicht.
Es handelt sich um eine Körperverletzung
Nein, es ist eine gefährliche Körperverletzung, es sei denn der Täter hat sich, rücksichtsvoll wie er nunmal ist, vorher die Schuhe ausgezogen.
Also sagen wir mal jemand tretet
Schwangerschaftsabbruch nach §218 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 StGB
Wenn man dem Täter nachweisen kann das er von der Schwangerschaft wusste schon. Sonst nicht wegen fehlendem Vorsatz.
Nein. Ein Schuh ist nicht automatisch ein gefährliches Werkzeug, er kann aber eines sein.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage, ob der Schuh am Fuße als ein gefährliches Werkzeug anzusehen ist, auf die Umstände des Einzelfalles, z. B. auf die Beschaffenheit des Schuhes oder mit welcher Heftigkeit und gegen welchen Körperteil mit dem beschuhten Fuß getreten wird, an (vgl. BGH, Urt. vom 26. Juli 1979 - 4 StR 336/79)
Die Art, wie die Frage gestellt wurde, legt nahe, dass der Täter von der Schwangerschaft wusste, von daher stellt sich die Frage des Vorsatzes mE nicht.
Ein Schuh ist nicht automatisch ein gefährliches Werkzeug, er kann aber eines sein.
Das reicht doch schon. Kommt auf die Anklage an, letztlich entscheidet ohnehin das Gericht.
Die Art, wie die Frage gestellt wurde, legt nahe
Nein sie legt überhaupt nichts nahe, es ist lediglich von "Jemand" die Rede.
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
- leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
Alles Gute für dich!
So rein spontan würde ich sagen das ist schwere Körperverletzung
Nein, schwere Körperverletzung wäre es nur, wenn die verletzte Person
1.das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2.ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3.in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
Auf jeden Fall handelt es sich hier um eine Körperverletzung. Ob schwer oder gefährlich, entscheiden die Umstände des Einzelfalles.
Nein, das ist falsch. Es handelt sich um eine Körperverletzung in Tateinheit mit einem Schwangerschaftsabbruch nach §218 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 StGB